Change language: Deutsch
Teilen:

Ist die Mitbestimmung der Kommunen bei der Windparkflächenausweisung verfassungswidrig?

Landtag Pressemitteilungen (SH)

Landesverfassungsgericht verkündet Urteil am 24.9.21

Am kommenden Freitag wird das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht sein Urteil darüber verkünden, ob der von der Volksinitiative vorgeschlagene Gesetzesentwurf, der die Berücksichtigung des Votums einer Gemeinde bei der Festlegung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen möglich machen soll, den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates widerspricht (Az. LVerfG 1/18).

Die Volksinitiative Mitbestimmung war 2017 vom Schleswig-Holsteinischen Landtag mit eben dieser Begründung für unzulässig erklärt worden.

„Wir müssen neue Wege zur Mitbestimmung der Bürger gehen.“, sagt Dr. Patrick Breyer, einer der Initiatoren der Volksinitiative.

„Wenn die Menschen im Land den Eindruck bekommen, ihr politischen Engagement würde nur stören, wenden sie sich von der Demokratie ab. Schleswig-Holstein kann bundesweit zum Modell und Vorbild dafür werden, umstrittene Vorhaben im Einklang mit dem Bürgerwillen zu planen.“

Die Initiatoren hatten schon die Anerkennung der 20.000 gültigen Unterschriften in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht erstreiten müssen.

„Es wird den Bürgern hier nicht leicht gemacht, sich konstruktiv in unsere Demokratie einzubringen.“, stellt Dr. Susanne Kirchhof, eine der Initiatoren der Volksinitiative fest. „Demokratie leben geht über den regelmäßigen Gang zur Wahlurne hinaus. Denn jeder von uns trägt die Verantwortung dafür, dass unsere Demokratie lebendig bleibt. Dazu gehört auch die Möglichkeit, über Bürger- oder Volksentscheide aktiv mitzumachen. Diese Initiativen müssen dann aber auch vom Parlament auf Augenhöhe behandelt und nicht vorzeitig abgewürgt werden.“ fordert die Vertrauensperson der Initiative.

Ziel der Volksinitiative ist die Aufnahme einer Vorschrift in das Landesplanungsgesetz, nach der bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen keine Flächen für Windenergieanlagen vorgesehen werden dürfen, wenn sich die betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften per Gemeindebeschluss oder Bürgerentscheid dagegen ausgesprochen haben und anderweitig genügend Flächen zur Verfügung stehen.

Die Initiatoren erhoffen sich nach einem positiven Urteil des Landesverfassungsgerichtes eine konstruktive parlamentarische Debatte über ihren Gesetzesentwurf.

Weitere Informationen im Plädoyer von Patrick Breyer vor Gericht

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.