Juristischer Dienst des Bundestages hält Europawahl-Sperrklausel erst 2024 für möglich | Telepolis [extern]
Eine bereits 2019 gültige Regelung würde der Ansicht der Fachleute nach mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages berät die Abgeordneten unter anderem dazu, was verfassungsrechtlich möglich ist. Die Wiedereinführung einer Sperrhürde, die bereits bei der Europawahl 2019 gilt, ist das seiner Ansicht nach nicht, da das Parlament damit “über das europarechtlich Zwingende […] hinausgehen” und auf diese Weise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kollidieren würde. Hintergrund ist, dass die auf Druck der deutschen Bundesregierung beschlossene EU-Vorschrift für ihre Umsetzung eine Frist bis 2024 lässt.
Sowohl “zeitlich” als auch “der Höhe nach”
Da das von den Bundestagsjuristen festgestellte Überschreitungsverbot sowohl “zeitlich” als auch “der Höhe nach” gilt, kann die Bundesregierung ihrer Ansicht nach auch keine drei-, vier- oder fünfprozentige Hürde einführen, sondern muss an der Untergrenze von zwei Prozent bleiben. An diese Vorgabe hätten sich Union und SPD möglicherweise ohnehin gehalten, weil bei der letzten Europawahl alle sieben kleineren Parteien, die Abgeordnete ins Europaparlament entsenden konnten, unterhalb dieser Schwelle blieben. Ein weiterer Grund ist, dass die nur in Bayern antretende Bundesregierungspartei CSU unterhalb von fünf oder sogar vier Prozent landen könnte, wenn der Trend für sie so weitergeht wie bisher.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist allerdings nur ein guter Rat und keine zwingende Vorgabe, an die sich die Parteien halten müssen, wie unlängst der Fall Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor Augen führte (vgl. Wissenschaftlicher Dienst: NetzDG auch grundgesetzwidrig [1]). Patrick Breyer, der neue Europawahl-Spitzenkandidat der Piratenpartei, glaubt allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht im Falle der Einführung einer verfassungswidrigen Sperrhürde schneller handeln wird als beim NetzDG. “Entweder”, so Breyer, “Union und SPD halten sich an die Spielregeln des Grundgesetzes – oder das Bundesverfassungsgericht wird eine verfrühte Wiederauflage der Sperrklausel rechtzeitig vor der Europawahl 2019 einkassieren.”
Kontrafaktische Begründung
Inhaltlich hält der Jurist die Sperrhürde ebenfalls für Unsinn, weil die EU seinen Worten nach “mehr Mitbestimmung und politische Ideen braucht, nicht weniger”: “Wer Bürgern, die von den etablierten Parteien enttäuscht sind, keine andere Wahl lässt”, treibt sie ihm zufolge “entweder in die Arme von Populisten oder lässt sie insgesamt der Wahlurne den Rücken kehren”. Beides ist seiner Ansicht nach sowohl schädlich für “Europa” als auch für die Demokratie.
Das von Union und SPD vorgebrachte Argument, das Fehlen einer Sperrklausel behindere die Arbeit im Europaparlament, hält nicht nur Breyer für kontrafaktisch (vgl. CDU-Europaabgeordneter lobt mit Falschinformation [2]). Auch deshalb, weil sich fünf der sieben Abgeordneten der deutschen Kleinparteien einer der Fraktionen im Europaparlament anschlossen und dort den Statistiken [3] nach aktiver waren als der Durchschnitt ihrer Kollegen aus den großen Parteien. Aus diesen Gründen halten auch andere Rechtswissenschaftler wie Sebastian Roßner [4] eine neue Sperrhürde für verkehrt.
Europaweite Tendenz zum Umbau der Parteiensysteme
Eine Erklärung dafür, warum SPD und Union sie trotzdem wollen, wäre, dass das Europaparlament ein Podium bietet, auf dem kleine Parteien einen “Leistungsnachweis” liefern und die Chance erhöhen können, die bundes- und landesweit geltenden Fünf-Prozent Hürden zu überspringen. Dieser Effekt könnte zum Beispiel bei Martin Sonneborns PARTEI wirksam geworden sein, die in Berlin unlängst bei vier Prozent gemessen wurde (vgl. “Ich habe im Studium für ein Meinungsforschungsinstitut gearbeitet, und wir haben immer gemogelt wie die Teufel” [5]). Im benachbarten Brandenburg schafften die bislang nur im bayerischen Landtag und im Europaparlament vertretenen Freien Wähler in einer Umfrage im August den gleichen Wert [6].
Auf Bundesebene behindert diese Fünfprozenthürde eine Erneuerung des Parteiensystems, wie es sie in den letzten Jahren und Jahrzehnten in zahlreichen europäischen Ländern wie beispielsweise Tschechien, Italien, Griechenland oder Slowenien gab. Ein Mehrheitswahlrecht kann solche Entwicklungen zwar ebenfalls behindern, aber nicht dauerhalft aufhalten wie die Beispiele Schottland, Frankreich und wahrscheinlich demnächst auch Spanien zeigen.
Eine anderer gangbarer Weg in solchen Ländern mit Mehrheitswahlrecht ist, dass sich die Parteien erneuern, bevor es der Wähler mit dem Parteisystem macht: In den Vereinigten Staaten führte das dazu, dass sich sowohl die demokratische als auch die republikanische Partei seit Mitte des 19. Jahrhunderts mehrmals grundlegend änderten – und im Vereinigten Königreich retteten sich die Tories vor der UKIP, indem sie deren Forderung nach einem Austritt aus der EU übernahmen.
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Links in diesem Artikel:[1] https://www.heise.de/tp/features/Wissenschaftlicher-Dienst-NetzDG-auch-grundgesetzwidrig-3742512.html[2] https://www.heise.de/tp/features/Belgien-und-Italien-wollen-sich-angeblich-deutschem-Druck-beugen-4045915.html[3] http://www.mepranking.eu/score.php[4] http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/warum-die-europawahl-keine-prozenthuerde-braucht-15794298.html[5] https://www.heise.de/tp/features/Ich-habe-im-Studium-fuer-ein-Meinungsforschungsinstitut-gearbeitet-und-wir-haben-immer-gemogelt-wie-4115985.html[6] https://twitter.com/telepolis_news/status/1031160520928317441
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