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Justizminister: Urteile von obersten Bundesgerichten sollen ins Fernsehen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Nach dem Vorbild des Bundesverfassungsgerichts soll künftig auch die Verkündung von Urteilen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs gefilmt und im Fernsehen übertragen werden dürfen. Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung sollen sogar insgesamt gefilmt werden dürfen. Dafür haben sich die Justizminister der Länder im Juni ausgesprochen.
Hier nun der zugrunde liegende Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG“ mit den Details

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