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Kampagne für Gottesanrufung in Landesverfassung: Fällt SPD um Machterhalt willen um? [ergänzt]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

Bisherige Gegner der Aufnahme eines Gottesbezugs in die schleswig-holsteinische Landesverfassung unter den SPD-Landtagsabgeordneten scheinen nun aus wahlkampftaktischen Gründen umzufallen: Machtstrategen in der SPD wollen verhindern, dass die Volksinitiative zum Gottesbezug gleichzeitig mit der Landtagswahl 2017 zur Volksabstimmung kommt und die CDU mit dem Thema Wahlkampf macht (obwohl selbst die unwahrscheinliche Annahme des Volksentscheids bloß eine unverbindliche Aufforderung an den Landtag bedeuten würde). In der SPD sind deshalb zwei aufgeweichte Formulierungsvorschläge eines Gottesbezugs (“Kompromissvorschläge”) ausgearbeitet worden, um die bisherigen Gegner in der Fraktion für eine Zustimmung zu ködern:

  1. “Die Verantwortung für die Werte des Landes Schleswig-Holstein umfasst die Wertvorstellung derjenigen, die an Gott glauben, als auch derjenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern universelle Werte aus anderen Quellen ableiten.”
  2. “…in Erkenntnis unserer Verantwortung vor Gott oder unserem eigenen Gewissen…”

Meine Bewertung: Religion ist Privatsache und hat in einer staatlichen Verfassung, die für alle gelten soll, nichts zu suchen. Eine eindeutige Trennung von Staat und Religion wird in einer weltoffenen Gesellschaft immer wichtiger. Der Staat hat sich neutral zu verhalten, statt eine Glaubensrichtung (Monotheismus) in der Verfassung hervorzuheben.
Der erste Vorschlag aus der SPD-Fraktion spaltet die Schleswig-Holsteiner in “Gläubige” und “Ungläubige” und wirft damit Gräben auf statt zu einen, wie es die Funktion einer Verfassung ist. Der moderne Rechtsstaat beruht auf der Gleichbehandlung aller Bürger unabhängig von ihren Überzeugungen.
Der zweite Vorschlag widerspricht der Landesverfassung, derzufolge Abgeordnete das ganze Volk vertreten und ausschließlich ihrem Gewissen unterworfen sind. Es kann nicht ernsthaft in eine für alle gültige Verfassung geschrieben werden, dass sie von einem Teil der Abgeordneten nicht nach ihrem Gewissen, sondern aus einer religiösen Verantwortung heraus beschlossen wurde. Der persönliche Glaube darf bei dem Beschluss einer Verfassung als für alle gültiger Gesellschaftsvertrag keine Rolle spielen.
Bekanntlich sind einer NDR-Umfrage zufolge die meisten Schleswig-Holsteiner damit zufrieden, dass kein Gottesbezug in die Landesverfassung aufgenommen wurde (unzufrieden nur 31%).
Die Gespräche sollen jetzt hinter den Kulissen weiter gehen. Möglicherweise wird schon im März über neue Vorlagen zur Aufnahme eines Gottesbezugs beraten. Die CDU könnte die Hardcore-Formulierung der Volksinitiative zur Abstimmung stellen (“Der Landtag hat in Achtung der Verantwortung vor Gott und vor anderen Quellen gemeinsamer Werte … diese Verfassung beschlossen”).
Bisher beginnt die Präambel unserer Landesverfassung in Anlehnung an einen PIRATEN-Vorschlag mit den Worten:

Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit … diese Verfassung beschlossen

Ergänzung vom 06.02.2016:
Laut Volksinitiative würden beide Textvorschläge aus der SPD “einen Gottesbezug” in die Landesverfassung aufnehmen. Am ersten Vorschlag loben die Initiatoren, dass der Landtag damit für den Glauben an Gott eintrete:

Der Landtag konstatiert der Volksinitiative seine Verantwortung für die Werte in SH. Der Glaube an Gott wird als eine (gültige) Wertvorstellung neben anderen Grundüberzeugungen dargestellt, für die der Landtag eintritt und Verantwortung übernimmt.

Zusammenstellung der Vorschläge durch die Initiatoren der Kampagne (pdf)

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