Kinox.to-Razzien: Piraten fordern Schutz für private Tauschbörsennutzer
Zu den Razzien und Festnahmen betreffend die Betreiber der Film-Webseite Kinox.to und den möglicherweise auch betroffenen Angeboten Freakshare und MyGully und boerse.sx erkläre ich:
Wir Piraten erklären unsere Solidarität mit privaten Filesharern. Wer Musik, Filme und anderen Kulturgüter für den privaten Gebrauch herunterlädt oder tauscht, darf nicht länger als Krimineller verfolgt werden, wie es das Ergebnis von Gesetzen ist, die CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne beschlossen haben. Die Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern ist unverhältnismäßig, sinnlos und eine unverantwortliche Verschwendung der Kapazitäten von Staatsanwaltschaft und Polizei, die bei der Verfolgung ernsthafter Kriminalität dringend gebraucht würden. Wir Piraten kämpfen europaweit dafür, dass gegen Entschädigung der Urheber der private Tausch von Kulturgütern endlich legalisiert wird.
Der Fall Kinox mahnt außerdem erneut dazu, eine anlasslose Protokollierung des Surfverhaltens sämtlicher Nutzer zu verhindern, wie sie der Bundesinnenminister mit seinem Gesetzentwurf zur IT-Sicherheit legalisieren will. Eine Surfprotokollierung ermöglicht in Verbindung mit der ausufernden Bestandsdatenauskunft eine massenhafte Verfolgung oder Abmahnungen angeblicher Tauschbörsennutzer. Nächste Woche wird der Bundesgerichtshof endlich sein Urteil über meine Klage gegen die Surfprotokollierung von Regierungsbehörden verkünden. Wir Piraten haben 2013 Verfassungsbeschwerde gegen die ausufernde Bestandsdatenauskunft eingereicht. Und ein Telekom-Kunde hat jetzt Verfassungsbeschwerde gegen die siebentägige Vorratsspeicherung von IP-Adressen durch die Deutsche Telekom eingereicht. Wir Piraten wissen, dass nur nicht gespeicherte Daten sicher sind von Missbrauch, Verlust, Datenklau und falschem Verdacht. Allen Internetnutzern rate ich deshalb dringend zur Anonymisierung ihrer IP-Adresse mithilfe von zuverlässigen Anonymisierungsdiensten. Dies ist zurzeit die einzige Möglichkeit sich zu schützen.
Ich habe keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit der Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Betreiber von kinox.to wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung zu zweifeln. Solche Straftaten müssen verfolgt werden. Es geht aber nicht an, dass unter dem Schlagwort ‘gewerbsmäßiges Ausmaß’ auch der rein private und nichtkommerzielle Tausch von Kulturgütern kriminalisiert oder abgemahnt wird. Die Content-Industrie und die etablierte Politik dürfen sich nicht länger der Realität verweigern und müssen endlich im Zeitalter der Informationsgesellschaft ankommen.
Comments
Auf welchem BPT wurde das basisdemokratisch beschlossen, dasd sich “wir” Piraten solidarisch erklären?
Hallo Dirk,
der Bundesparteitag hat ja immer wieder die Forderung beschlossen, privates Filesharing zu legalisieren. Das ist doch eine sehr deutliche Form der Solidarisierung mit den privaten Tauschbörsennutzern.