Ich möchte der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgende Fragen stellen:
Der Haushaltsplan 2015 ermächtigt die Landesregierung erstmals, 70.000 Euro für einen “Verein fahrradfreundliche Kommunen” aufzuwenden. Wofür genau plant die Landesregierung diese Mittel zu verwenden und welche Schritte sind dazu wann geplant (Zeitplan)?
Der Haushaltsplan 2015 ermächtigt die Landesregierung erstmals, Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung innovativer Fahrradinfrastruktur wie Ladestationen für elektrisch unterstützte Räder, Abstellmöglichkeiten und weitere Bike&Ride-Angebote in Höhe von 1 Mio. Euro vorzunehmen. Welches Verfahren und welche Zweckbestimmung ist für diese Zuweisungen geplant und welcher Zeitplan besteht zur Umsetzung?
Ist die Erstellung kommunaler Radverkehrskonzepte aus diesem oder einem anderen Titel förderfähig?
Will die Landesregierung ein konkretes Ziel zur Steigerung des Radverkehrsanteils beziffern und ihre Maßnahmen und Fördermittelentscheidungen unter diesem Gesichtspunkt fortlaufend evaluieren?
Plant die Landesregierung eine aktualisierte flächendeckende Radverkehrsnetzplanung mit Problemanalysen und Prioritätensetzung hinsichtlich konkreter Maßnahmen?
Soll diese Planung als verbindlicher und abschließender Maßstab für die Finanzierung außerörtlicher Radwegebau- und unterhaltungsmaßnahmen herangezogen werden?
Sollen die Kriterien für die finanzielle Förderung des Neu- und Ausbaus von Radwegen neu gefasst werden?
Will die Landesregierung konkrete landesweite Vorgaben für Anzahl und Qualitätsstandards
von Fahrradabstellanlagen vor Gebäuden nach dem Vorbild Berlins, Bremens, Nordrhein-Westfalens und des früheren schleswig-holsteinischen Stellplatzerlasses schaffen?
Will die Landesregierung die Förderung von Bahnhofsumbauten künftig an die Schaffung ausreichender Bike+Ride-Anlagen koppeln?
Der Entwurf der Anfrage kann gerne
im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar
sein.
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