Ich möchte der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgende Fragen stellen:
Vorbemerkung: Nach Presseberichten (u.a. SHZ vom 6. Januar 2015) soll dem Land im Fall des Kieler Augenarztes Uthoff die Uneinbringlichkeit von Steuerforderungen in der Größenordnung von 30 Mio. Euro drohen, weil versäumt worden sei, vor der Aussetzung der Vollstreckung Sicherheiten zu fordern.
Ist es pflichtgemäß, die Vollstreckung von Steuerforderungen ohne Sicherheitsleistung auszusetzen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies gegebenenfalls pflichtgemäß?
Gibt es Dienstvorschriften über die Möglichkeit, die Vollstreckung von Steuerforderungen ohne Sicherheitsleistung auszusetzen? Wenn ja, wie lauten diese Vorschriften im Wortlaut?
Besteht eine Anweisung an die Steuerverwaltung, bei Uneinbringlichkeit von Steuerforderungen nach sechs Monaten Insolvenzantrag zu stellen? Wie ist der genaue Wortlaut der diesbezüglichen Anweisung?
Unterstellt die Uneinbringlichkeit einer Steuerforderung in zweistelliger Millionenhöhe würde drohen, würde überprüft werden, ob dies auf einer Pflichtverletzung der verantwortlichen Amtsinhaber beruht?
Würden die Verantwortlichen gegebenenfalls in Regress genommen werden?
Würden für die Zeitdauer der Prüfung verjährungsunterbrechende Maßnahmen im Hinblick auf mögliche Regressforderungen ergriffen?
Der Entwurf der Anfrage kann gerne
im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar
sein.
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