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kleine Anfrage geplant: Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten

Anfragen Landtag
Schweigen der Landesregierung zu den Leitlinien des Bundesjustizministers zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung

Vorbemerkung: Am 19.03.2015 hat der Landtag mit breiter Mehrheit dem Ansinnen einer umfassenden anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt und die Landesregierung aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene zu verhindern (Drs. 18/2836). Am 15.04.2015 hat der Bundesjustizminister Leitlinien vorgestellt, welche die Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung vorsehen. Soweit ersichtlich hat sich weder der Ministerpräsident des Landes noch ein anderes Mitglied der schleswig-holsteinischen Landesregierung durch Pressemitteilung oder sonst gegenüber der Presse dazu geäußert.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Leitlinien des Bundesjustizministers die Einführung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung vorsehen?
2. Lehnt die Landesregierung die Pläne ab und, wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unter anderem deshalb für grundrechtswidrig und nichtig erklärt, weil sie in umfassender Weise alle Personen treffe, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, selbst wenn bei ihnen “keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte”, und weil “die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten”, beschränkt war (Urteil vom 08.04.2014, Az. C-293/12 und C-594/12).
a) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die nach den Leitlinien des Bundesjustizministers geplante Vorratsdatenspeicherung in umfassender Weise alle Personen treffen soll, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, selbst wenn bei ihnen “keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte”?
b) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die nach den Leitlinien des Bundesjustizministers geplante Vorratsdatenspeicherung “weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen  könnten”, beschränkt ist?
c) Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die nach den Leitlinien des Bundesjustizministers geplante Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist?
d) Nach Artikel 15 der EG-Richtlinie 2002/58 dürfen EU-Mitgliedsstaaten von der Pflicht zur frühestmöglichen Löschung von Telekommunikationsdaten nur abweichen, wenn dies in einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die nach den Leitlinien des Bundesjustizministers geplante anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig ist?
4. Schließt die Aufforderung des Landtags an die Landesregierung, alles in ihrer Macht Stehende zur Verhinderung einer anlass- und verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene zu unternehmen, nach dem Verständnis der Landesregierung die Aufforderung an den Ministerpräsidenten und die anderen Mitglieder der Landesregierung ein, sich in der öffentlichen Diskussion entsprechender Schritte auf Bundesebene ablehnend zu positionieren?
5. Warum hat es weder der Ministerpräsident noch die Justizministerin noch ein anderes Mitglied der Landesregierung für nötig befunden, sich gegenüber der Presse zu den Leitlinien des Bundesjustizministers zu äußern?
6. Welche Schritte hat die Landesregierung nach dem Landtagsbeschluss “Vorratsdatenspeicherung stoppen” vom 19.03.2015 zu dessen Umsetzung unternommen?
7. Welche Schritte beabsichtigt welches Mitglied der Landesregierung zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses “Vorratsdatenspeicherung stoppen” vom 19.03.2015 zu unternehmen?


Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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