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Kleine Anfrage über Beschwerden betreffend die Landespolizei geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Der Entwurf folgender kleiner Anfrage kann im Pad bearbeitet, kommentiert und ergänzt werden:

1. Wie ist das Beschwerdemanagement bei der Landespolizei ausgestaltet?
2. Wie viele Anerkennungen und Beschwerden betreffend Polizeibehörden sind 2011 jeweils eingegangen?
3. Wie lange dauerte die Bearbeitung von Beschwerden üblicherweise?
4. Gegen welche Einrichtungen richteten sich wieviele Beschwerden?
Vorbemerkung zu Frage 5: Laut Jahresbericht 2011 der Beschwerdestelle Sachsen-Anhalts werden folgende Vorwürfe gegen Polizeiangehörige erhoben: Gefahrenabwehr nicht durchgeführt, Lärmbelästigung, Anzeige nicht angenommen, Anzeige unrichtig aufgenommen, Anzeige schleppend bearbeitet, Unhöflicher Tonfall, Dienststelle nicht genannt, kein Verständnis für persönliche Situation, kein Dienstausweis gezeigt, Kein Tagesgruß.
5. Welche Vorwürfe gegen Schleswig-Holsteinische Polizeiangehörige werden wie häufig erhoben?
6. Wieviele der Beschwerden waren begründet? In wie vielen Fällen ergab sich der Verdacht welcher Stratat?
7. Erhalten alle Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer einen dem Endbescheid hinzugefügten Fragebogen, in dem sie die Beschwerdebearbeitung bewerten können? Wenn ja, wie wird die Beschwerdebearbeitung bewertet?
8. Soweit die vorstehenden Fragen nicht beantwortet werden können, plant die Landesregierung künftig eine statistische Erfassung der entsprechenden Tatsachen?
9. Plant die Landesregierung sonstige Verbesserungen des Beschwerdemanagements und, wenn ja, welche?
10. Plant die Landesregierung die Einrichtung einer von der Polizei unabhängigen Beschwerdestelle und, wenn ja, wann? Welche Haushaltsmittel hält die Landesregierung insoweit für erforderlich?

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.

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