Kleine Anfrage zur Homepageüberwachung geplant
Im Anschluss an unsere letzte Anfrage zu dem Thema plane ich, folgende weiteren Fragen an die schleswig-holsteinische Landesregierung zu richten.
Surfprotokollierung und Homepageüberwachung
1. Welche Gerichte und Justizbehörden betreiben Facebook-Fanpages oder übermitteln sonst Nutzerdaten an Facebook (z.B. durch Einbindung eines Like-Buttons)?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage speichern Landesbehörden drei Tage lang die Internet-Protokolladressen, über welche Internetnutzer auf Internetportale des Landes zugreifen (bitte Rechtsnorm benennen)?
3. Sind Internet-Protokolladressen der Nutzer von Telemedien von Landesbehörden und -einrichtungen in der Vergangenheit zu anderen Zwecken als zur statistischen Auswertung genutzt oder übermittelt worden (z.B. zur Strafverfolgung)? Wenn ja, wie häufig sind wieviele IP-Adressen zu welchen Zwecken und mit welchem Ergebnis verwendet und zugeordnet worden?
4. Haben schleswig-holsteinische Behörden Internet-Protokolladressen der Nutzer von Telemedien für Zwecke der Strafverfolgung gespeichert oder speichern lassen (sog. “Homepageüberwachung” oder “Homepagefahndung”)? Wenn ja, in wievielen Ermittlungsverfahren sind wieviele IP-Adressen mit welchem Ergebnis erhoben und zugeordnet worden?
5. Teilt die Landesregierung die Analyse des Bundesjustizministeriums (RB3 -zu 4104/8 – 1 – R5 39/2008 vom 2. Februar 2009), wonach Maßnahmen zur Homepageüberwachung im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren rechtswidrig und zu unterlassen sind?
Anregungen zu dem Entwurf der Anfrage sind willkommen.
Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.
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