Kritik an Postengeschacher muss erlaubt sein!
Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht verhandelte heute über zwei Stunden über den Ordnungsruf von Parlamentspräsident Klaus Schlie von der CDU gegen den Piratenabgeordneten Dr. Patrick Breyer wegen dessen Kritik an der Besetzung öffentlicher Ämter ohne offene Ausschreibung. Zu klären sei, welche Grenzen der Redefreiheit der Abgeordneten gesetzt seien, erklärte Gerichtspräsident Dr. Bernhard Flor. Die Entscheidung soll am 17. Mai fallen.
“Ich sehe gute Chancen, dass im Landtag künftig Kritik an der Verteilung öffentlicher Spitzenämter in engsten parteipolitischen Kreisen nach Parteienproporz geäußert werden darf”, erklärt Breyer nach der Verhandlung. “Es braucht diesen öffentlichen Druck auf die Parteichefs, damit sie aufhören, die Besetzung der höchsten Kontrollinstitutionen in unserem Land ohne offene Ausschreibung untereinander aufzuteilen. Spitzenpositionen in Rechnungshof und Landesverfassungsgericht dürfen keine aufzuteilende Beute der Parteien sein, sondern müssen mit den Besten besetzt werden.”
Hintergrund:
Breyer hatte in der Dezembertagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht in Absprache von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Das langjährige SPD-Mitglied und persönlicher Freund von SPD-Landeschef Dr. Ralf Stegner, Bernt Wollesen, sollte zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs gewählt werden. Parlamentspräsident Schlie von der CDU erteilte nach der in seinen Augen “in höchstem Maße unwürdige” Kritik Breyers einen Ordnungsruf und entschuldigte sich im Namen des Landtags für dessen Äußerungen.
Im Februar 2017 entzog der Parlamentspräsident Breyer während einer kritischen Rede zur Besetzung des Landesverfassungsgerichts ohne öffentliche Ausschreibung das Wort.
Im März 2017 wurde Breyer für seinen Einsatz gegen Postenschieberei der mit 1.000 Euro dotierte “Rückgratpreis” verliehen.
Videoaufzeichnung von Rede und Ordnungsruf
Verfahrensdokumentation Az. LVerfG 1/17:
- Nichtabhilfeentscheidung des Präsidenten vom 23.01.2017
- Die Antragsschrift vom 03.02.2017
- Erwiderung des Antragsgegners vom 13.03.2017
- Replik des Antragstellers vom 18.04.2017
- Ladung zur mündlichen Verhandlung
- Nachfragen des Gerichts vom 20.03.2017
- Antworten des Antragstellers vom 29.03.2017
- Antworten des Antragsgegners vom 30.03.2017
- Geplanter Ablauf der mündlichen Verhandlung
Kommentare
Öffentliche Ämter gehören ausgeschrieben.
Ansonsten kann man wohl kaum von Chancengleichheit sprechen .
Genau die aber ist Kennzeichen unserer Demokratie!
Und das sollte auch so bleiben!