Land gestattet Ölsuche und Seismik auf seinen Grundstücken
Die Landesregierung antwortet Erstaunliches: Auf die Frage, ob das Land Ölkonzernen seinen Grund und Boden für seismische Untersuchungen oder sonstige Aufsuchungs- oder Fördertätigkeiten zur Verfügung stellt, antwortet Herr Habeck: “Ein Verbot dieser Tätigkeiten existiert nicht.” Das Land leistet also sogar aktiv und ohne Not Beihilfe zu geplanten Ölbohrungen.
Weitere interessante Antworten:
- Wer unter welchem Aktenzeichen gegen LBEG-Genehmigungen klagt, wird geheim gehalten.
- Als Konsequenz aus der Nichtumsetzung des Beteiligungserlasses soll geregelt werden, dass Anträge künftig beim Ministerium eingereicht werden sollen. Geregelt werden soll dies wieder durch Erlass – offenbar hat man nichts gelernt.
- Habeck beanstandet nicht, dass das LBEG unprotokollierte Beratungsgespräche mit Industrieunternehmen führt.
- Der Landtag wird auch von künftigen Betriebsplananträgen nicht benachrichtigt – außer er fordert dies mehrheitlich.
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