Landesregierung zu Kunstwerken außerhalb öffentlicher Sammlungen
Drucksache 18/4629
26.09.2016
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
Kunstwerke außerhalb öffentlicher Sammlungen
Vorbemerkung: Nach Medienberichten sollen öffentliche Unternehmen Kunstsammlungen angelegt haben.
1. Welche Kunstwerke, die nicht Bestandteil öffentlicher Sammlungen sind (z.B. von Museen), befinden sich im Eigentum des Landes, öffentlich-rechtlicher Anstalten oder Körperschaften, vom Land errichteter Stiftungen oder privatrechtlicher Gesellschaften, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist?
Antwort: Die Antworten der Ministerien und der Staatskanzlei sind, soweit Kunstwerke vorhanden sind und in der zur Verfügung stehenden Zeit erfasst werden konnten, in einer Tabelle zusammengeführt und als Anlage beigefügt.
2. Für wen und wann sind diese Kunstwerke zu besichtigen?
Antwort: Die Kunstwerke können, sofern die Räume, in denen sie sich befinden, öffentlich zugänglich sind, auch zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen besichtigt werden.
3. Auf welchen Betrag wird der Gesamtwert der Kunstwerke der jeweiligen Einrichtung geschätzt (ausgenommen öffentliche Sammlungen)?
Antwort: Der Gesamtwert der Kunstwerke des jeweiligen Ministeriums und der Staatskanzlei kann den beigefügten Tabellen entnommen werden. Zur Verfügung standen lediglich die Ankaufswerte oder derzeitige Buchwerte, aktuelle Schätzungen liegen nicht vor.
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