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Landesregierung zu Seehund-Aufzuchtstation Friedrichskoog

Allgemein Anfragen Landtag

Drucksache 18/5449

2017-06-01

Kleine Anfrage des Abgeordneten Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Seehund-Aufzuchtstation Friedrichskoog

1. Wie viele Heuler werden pro Jahr in Schleswig-Holstein gefunden?

Die Zahlen variieren von Jahr zu Jahr. Bei der statistischen Auswertung werden diesjährige Seehunde, die zwischen dem 1.04. und dem 31.08. eines jeden Jahres gefunden werden, als „Heuler “ eingestuft. Daraus ergaben sich für 2015 419 „Heulerfunde“.

2. Wie viele Heuler werden jährlich von der Aufzuchtstation Friedrichskoog aufgenommen ?

In den letzten fünf Jahren schwankt die Anzahl der von der Seehundstation Friedrichskoog aufgenommenen Seehunde zwischen 150 und 300 Tieren. In dieser Gesamtzahl sind nicht nur „Heuler“ sondern auch Tiere, die nicht mehr von Mutter gesäugt werden müssen, sowie subadulte Tiere enthalten.

3. Wie viele davon werden jährlich wieder ausgewildert?

Von den eingelieferten Seehunden werden im Durchschnitt ca. 90% der Tiere erfolgreich aufgezogen bzw. soweit gesund gepflegt, dass sie wieder ausgewildert werden. Im Jahr 2016 lag die Quote mit 80% etwas niedriger.

4. Wie viele Seehunde können maximal in der Aufzuchtstation Friedrichskoog zeitgleich gehalten werden?

Es gibt keine definierte Kapazitätsobergrenze der Seehundstation Friedrichskoog . Eine Kapazitätsgrenze wurde auch bei steigenden Bestandszahlen in den letzten Jahren nicht erreicht, da sich die Einlieferungen und Aufzuchtzeiten der Tiere über das gesamte Jahr verteilen und die Anlage regelmäßig erweitert wird.

5. Durch die Fahrzeiten der Fähren kann es bis zu fünf Stunden dauern, bis ein auf Sylt aufgefundener Heuler in Friedrichskoog ankommt. Diese Fahrt können nur gesunde und kräftige Heuler ohne Probleme überstehen. Warum gibt es nur eine Aufzuchtstation für die gesamte Nordseeküste Schleswig-Holsteins?

In den letzten Jahren wurden die Transportbedingungen zunehmend verbessert , so dass der Transport auch für schwächere Tiere meist unproblematisch ist. Die Anforderungen an die artgerechte Haltung von Seehunden insbesondere mit dem Ziel der Wiederauswilderung sind sehr hoch. Es müssen z. B. in der Aufzuchtphase Becken vorhanden sein, die zunächst eine Haltung in Quarantäne und dann eine Haltung in Gruppen ermöglichen, zudem Auswilderungsbecken , die von Menschen abgeschirmt sein müssen. Aus diesem Grunde wurde die Unterhaltung von früher mehreren Seehundstationen auf eine in Friedrichskoog konzentriert. Nach internationalen Abkommen zum Schutz der Robben ist die Entnahme von Seehunden aus der Natur zunächst verboten. Es können jedoch Ausnahmen für zu bezeichnende Einrichtungen gewährt werden, um erkrankte oder geschwächte Seehunde oder Heuler mit dem Ziel der Wiederauswilderung zu pflegen. In Schleswig-Holstein besteht diese Ausnahmeregelung nur für die Seehundstation Friedrichskoog.

6. Warum wird Seehundjägern eine Aufwandsentschädigung pro Seehund (egal ob tot oder lebendig) gezahlt, aber keine Fahrtkostenentschädigung für den Transport von Seehunden nach Friedrichskoog?

Die vom Land Schleswig-Holstein bestellten Seehundjäger sind ehrenamtlich tätig. Die angesprochene Aufwandsentschädigung deckt u.a. die Fahrtkosten für den Transport der Seehunde bis zu einem Übergabepunkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Seehundstation Friedrichskoog ab, die in der Regel den Großteil der Transporte übernehmen.

7. Aus welchem Grund dürfen ausschließlich Seehundjäger Seehunde an die Aufzuchtstation übergeben und nicht auch erstversorgende Stellen nach den vorgeschriebenen 24 Stunden?

Seehunde unterliegen dem Jagdrecht1, sind jedoch ganzjährig geschont2. Nach Jagdrecht muss sich der Jagdausübungsberechtigte bzw. der Jagdaufseher , in diesem Fall i. d. R. der Seehundjäger, um ein schwerkrankes jagdbares Wildtier kümmern (entweder erlegen oder einfangen und pflegen), bei ihm liegt das alleinige Aneignungsrecht für lebende oder tote Seehunde. Das Nachstellen und Fangen von Heulern durch andere Personen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Aus diesem Grund muss beim Fund eines Seehundes ein Seehundjäger benachrichtigt werden, der über die weitere Behandlung des Tieres entscheidet. Privatpersonen dürfen einen Seehund nicht aufnehmen. Tierärzte dürfen einem Seehund nur dann selbst helfen, wenn ihr tierärztliches Eingreifen umgehend erforderlich ist, sie sind jedoch verpflichtet, umgehend einen Seehundjäger zu benachrichtigen. Aufgrund der spezifischen Anforderungen der Seehunde an Ernährung, Pflege und Betreuung, die dem Ziel der Gesundung und Wiederauswilderung gerecht werden müssen, ist eine länger anhaltende sachgerechte Pflege der Seehunde durch Tierärzte nicht möglich. Deshalb müssen aufgefundene Tiere innerhalb von 24 Stunden an den Seehundjäger oder die Seehundstation Friedrichskoog abgegeben werden. Im Ausnahmefall kann die 24h-Frist überschritten werden, wenn ein Tier noch nicht transportfähig ist. Dieser besondere Umstand ist dann entsprechend zu begründen und zu dokumentieren. Der Weitertransport zur Seehundstation findet i. d. R. in Abstimmung mit dem Seehundjäger statt, um einen tierschutzgerechten Transport zu gewährleisten, in jedem Fall ist der Seehundjäger vorher zu informieren.

1 Nach § 2 BJagdG

2 keine Jagdzeiten nach Verordnung über die Jagdzeiten des Bundes und der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten des Landes Schleswig-Holstein

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