Change language: Deutsch
Teilen:

Landesregierung zu Sondervereinbarung mit der Nordkirche

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Drucksache 18/4657
05.10.16
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa
Sondervereinbarung mit der Nordkirche
Vorbemerkung: Mit der evangelisch-lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) ist am 1.Dezember 2014 eine Sondervereinbarung abgeschlossen worden. Mit dieser Vereinbarung leistet die Nordkirche einen Beitrag für kulturelle Zwecke, insbesondere dem kulturellem Erbe.
1. Wie lautet die vollständige Vereinbarung im Wortlaut? (bitte beifügen)
Antwort: Die Vereinbarung über die Finanzierungsbeteiligung an der Gedenkstättenarbeit sowie der Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes in Schleswig- Holstein vom 1.12.2014 ist der Antwort beigefügt.
2. Welche Zusagen sind der Nordkirche im Gegenzug gemacht worden oder welche Erwartung der Nordkirche ist mit dem Abschluss verbunden?
Antwort: Der Nordkirche sind über die o.g. Vereinbarung hinaus keine Zusagen gemacht worden.
Anlage:
Vereinbarung über die Finanzierungsbeteiligung an der Gedenkstättenarbeit sowie der Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes in Schleswig-Holstein Vom 1. Dezember 2014
Zwischen dem Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerin Anke Spoorendonk (im Folgenden: MJKE) und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, vertreten durch den Vorsitzenden der Kirchenleitung Bischof Gerhard Ulrich (im Folgenden: Nordkirche) wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Präambel
Das Land strebt die Schaffung und den Erhalt einer reichen, vielfältigen und qualitativ hochwertigen Kulturlandschaft an. Einer der Schwerpunkte des Landes ist die Arbeit der Gedenkstätten, insbesondere der Aufbau der Neulandhalle in Dieksanderkoog als Gedenk – und Lernort. Dem Land ist seine besondere Verantwortung für die Umsetzung von Lehren aus der Vergangenheit bewusst. Ohne Kenntnis der Geschichte können alte Fehler nicht vermieden und neue Wege nicht gegangen werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Erhalt kulturellen Erbes und die Gestaltung einer kulturellen Vielfalt in Schleswig-Holstein. Gleichzeitig muss das Land bis zum Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Es muss sicherstellen, dass die strukturellen Probleme des Landeshaushalts spätestens zu diesem Zeitpunkt gelöst sind. Durch diese verfassungsrechtlichen Vorgaben sieht sich das Land aktuell nicht in der Lage, sich bei den beiden oben genannten Schwerpunkten in dem Ausmaß zu engagieren, wie es grundsätzlich angebracht wäre. Die Nordkirche begrüßt das Engagement des Landes. Die Nordkirche ist aufgrund der Bedeutung der Gedenkstättenarbeit und anderer oben genannter Handlungsfelder bereit, diese Arbeitsbereiche für fünf Jahre zu unterstützen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Nordkirche unterstützt die Arbeit der Gedenkstätten (und hier insbesondere den Aufbau der Neulandhalle als Gedenk- und Lernort) und die Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes für die nächsten fünf Jahre.
§ 2 Leistungspflichten
Die Nordkirche verpflichtet sich, die Arbeitsfelder nach § 1 über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren mit einer Gesamtsumme von 2 500 000 Euro bedarfsgerecht zu unterstützen. Die Abwicklung erfolgt über den Kulturhaushalt des MJKE. Die Parteien sind sich einig , dass dieser Betrag insbesondere der Sicherstellung der allgemeinen Gedenkstättenarbeit in Höhe von 500 000 Euro, für das Projekt Lernort Neulandhalle in Höhe von 1 000 000 Euro und der Förderung der Kultur und des kulturellen Erbes zugutekommen soll. Das Land strebt an, sich an den vorstehend genannten Arbeitsbereichen weiterhin finanziell zu beteiligen und nicht als Ausstiegszenario zu sehen.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
Der Mittelabfluss wird jährlich zwischen dem MJKE und der Nordkirche abgestimmt. Das MJKE verpflichtet sich, der Nordkirche jährlich sechs Monate vor Zahlungszeitpunkt mitzuteilen , welcher Teilbetrag erforderlich ist. Die Höhe der jährlichen Tranche der Leistungen nach § 2 bestimmt sich nach den Vorgaben zur Aufstellung des Landeshaushalts.
§ 4 Arbeitsgruppe
MJKE und Nordkirche richten eine Arbeitsgruppe ein, die über die Verwendung dieser Mittel nach § 2 berät, gegebenenfalls veränderte Prioritäten vorschlägt und einmal jährlich einen Bericht für die Kirchenleitung und das Ministerium verfasst. In der Arbeitsgruppe sind das MJKE und die Nordkirche zu gleichen Anteilen vertreten. Bei Bedarf kann die Arbeitsgruppe weitere beratende Mitglieder hinzuziehen.
§ 5 Ansprüche Dritter
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieser Vertrag keine Ansprüche Dritter begründen soll.
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und endet am 31. Dezember 2021.
Bischof Gerhard Ulrich Vorsitzender der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland Anke Spoorendonk Ministerin für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Protokollnotiz zur Sondervereinbarung mit der Nordkirche
Die Beteiligten sind sich einig darüber, dass die Neukonzeptionierung der Neulandhalle als historischer Lernort mit einem Teilbetrag in Höhe von 1 000 000 Euro aus den Sondervertragsmitteln realisiert werden soll. Kommt das Projekt Neulandhalle nicht zustande, wird die Kirche ihre vertraglich vereinbarte Sonderzahlung an das MJKE um diesen Betrag kürzen, es sei denn, die Nordkirche stellt diesen Betrag dem Land für andere Aufgaben zur Verfügung.

Mein Kommentar: Die Antwort ist unglaubwürdig. Die Nordkirche hat der Zahlung nur zugestimmt, weil die Vorgängerregierung eine Reduzierung der Staatsleistungen an die Kirchen angestrebt hatte. Die jetzige Regierung hat diese Forderung nach Abschluss dieser “Kick-Back-Vereinbarung” fallen gelassen.

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.