Landesregierung zu Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen
Drucksache 18/4630
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerpräsident
Veranstaltungen öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen
Welche Veranstaltungen sind mit welchem Kostenaufwand im Jahr 2015 durchgeführt worden vom oder im Auftrag des Landes, öffentlich-rechtlicher Anstalten oder Körperschaften, vom Land errichteter Stiftungen oder privatrechtlicher Gesellschaften, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist? Veranstaltungen mit einem Kostenaufwand unter 10.000 Euro brauchen nicht aufgeführt zu werden.
Antwort: Die Veranstaltungen mit einem Kostenaufwand über 10.000,00 €, die im Jahre 2015 durchgeführt worden sind, sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Die Tabelle enthält Angaben über die Veranstaltungen des Landes und öffentlichrechtlicher Anstalten oder Körperschaften, vom Land errichteter Stiftungen oder privatrechtlicher Gesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, die die Ressorts in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit erfassen konnten. Aufgenommen sind Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirkung. Veranstaltungen, die der Aus-, Fort- oder Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes dienten, sind nicht genannt. Bei öffentlich-rechtlichen Anstalten oder Körperschaften hat das Land nicht in jedem Fall Informationsansprüche, sondern wird nur rechtsaufsichtlich tätig.
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