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Landesregierung zu Vergütungsoffenlegung (Nachfrage zu Drs. 18/4987)

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Drucksache 18/5068

02.02.2017

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Finanzministerin

Vergütungsoffenlegung (Nachfrage zu Drs. 18/4987)

1. Nach Einführungserlass des Innenministeriums vom 28.10.2015 waren dem Finanzministerium alle kommunalen Unternehmen zu melden. Welche kommunalen Unternehmen wurden dem Finanzministerium gemeldet?

Antwort: Im Gesetz geht es um die Veröffentlichung von Bezügen – stets bezogen auf die einzelnen Aufsichtsorgane. Es geht nicht um eine Gesamtübersicht aller kommunalen Unternehmen und deren Mitarbeiter, wie sie Ansprechpartner für die geplante Datenbanklösung sind. Insofern handelt es sich bei der Meldung kommunaler Unternehmen und ihrer Ansprechpartner nach S. 4, vorletzter Absatz des Einführungserlasses des MIB vom 28.10.2015 um interne Arbeitsdaten, die nicht der Veröffentlichung unterliegen.

2. Investitionsbank, Nah.SH und der Sparkassen- und Giroverband haben Mitgliedern von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien Bezüge und Leistungen nach Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt, jedoch nur eine Jahressumme offengelegt.

a) Auf welchen Betrag beläuft sich jeweils der Barwert zugesagter Leistungen aus Anlass der regulären Beendigung der Tätigkeit (bitte gesamten Barwert angeben, nicht nur die Jahressumme) und welcher Betrag wurde während des letzten Geschäftsjahrs hierfür aufgewandt oder zurückgestellt?

b) Ab welchem Alter sind Bezüge und Leistungen nach regulärer Beendigung der Tätigkeit zugesagt (vertraglich festgelegte Altersgrenze)?

c) Unter welchen Voraussetzungen sind Bezüge und Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit zugesagt?

d) Wurden im letzten Geschäftsjahr Änderungen dieser Zusagen vereinbart?

Antwort: Sofern die Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung der Angaben unter 2a-e aus Satzung, Vertrag oder Gesetz vorliegt, werden diese Angaben von den Unternehmen nachgefordert.

e) Warum wurden die vorstehenden Angaben nicht in dem Vergütungsoffenlegungsformular gemacht?

Antwort: Über die Intention liegen uns keine Kenntnisse vor.

f) Ist eine Überarbeitung des Datenmusters beabsichtigt?

Antwort: Es ist eine Überarbeitung des gesamten Veröffentlichungsverfahrens geplant, die auch die abgefragten Angaben umfasst.

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