Change language: Deutsch
Teilen:

Landesregierung zu Verklappung von Baggergut – Überschreitung von Richtwerten

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

Drucksache 18/5431

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Verklappung von Baggergut – Überschreitung von Richtwerten

Veröffentlichte Analyseberichte des Hamburger Baggerguts zeigen, dass es für Arsen , Schwermetalle und diverse organische Schadstoffgruppen Überschreitungen der unteren GÜBaK- Richtwerte gab1. Vertritt das MELUR die Meinung, dass „strenge Umweltauflagen“ auch dann noch eingehalten werden, wenn bei Tonne E3 die oberen Richtwerte von Nährstoffen und organischen Schadstoffen dermaßen überschritten werden?

Die Landesregierung legt für die Einbringungsfähigkeit des Baggerguts neben den einschlägigen wasser- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen die Regelungen der „Gemeinsamen Übergangsbestimmungen des Bundes und der Küstenländer zum Umgang mit Baggergut in Küstengewässern (GÜBAK)“ vom 24.9.2009 zugrunde , die zur Anwendung der Richtwerte folgende Festlegungen getroffen haben: „Im Gegensatz zu rechtsverbindlichen Grenzwerten sind die […] aufgeführten Werte als Richtwerte zu verstehen und in diesem Sinne anzuwenden. Eine Unterschreitung bedeutet damit nicht automatisch die Zulässigkeit einer Einbringung ebenso wie die Überschreitung kein grundsätzliches Verbot der Einbringung darstellt. Die Richtwerte sind vielmehr als Bestandteil der Auswirkungsprognose […] und des daraus resultierenden Überwachungsprogramms zu werten.“ Die Entscheidung über die Einbringungsfähigkeit kann daher nicht allein anhand einer Über- oder Unterschreitung von Richtwerten getroffen werden. Über- oder Unterschreitungen werden im Rahmen der Auswirkungsprognose bewertet und im Rahmen des Monitoringprogramms überwacht. Beide umfassen neben Schad- und Nährstoffen auch ökotoxikologische, biologische, physikalische und schutzgebietsrelevante Aspekte.

Kommentare

1 Kommentar

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.