Schleswig-Holstein darf Nebeneinkünfte seiner Landtagsabgeordneten nicht weiter geheim halten!
Zu der aktuellen Debatte um Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten erklärt Dr. Patrick Breyer (PIRATEN):
“Schleswig-Holstein ist eins der wenigen Bundesländer, in dem es für Abgeordnete nur Anzeigepflichten, aber keinerlei Veröffentlichung von Nebeneinkünften gibt. Nebentätigkeiten von Abgeordneten werden ohne jede Angabe zu zeitlichem Umfang und Höhe der Vergütung offengelegt. SPD, Grüne und SSW haben auch nach vier Jahren das Versprechen in ihrem Koalitionsvertrag einer `genauen Ausweisung der Höhe der Nebenverdienste’[1] nicht eingelöst. Diese Vogel-Strauß-Politik erschüttert das öffentliche Vertrauen in die Integrität unserer Demokratie.
Zur Sicherung des öffentlichen Vertrauens in die Unabhängigkeit der Landtagsabgeordneten brauchen wir endlich auch in Schleswig-Holstein eine Offenlegung von Nebeneinkünften, damit die Bürger Interessenkonflikte und Lobbyismus erkennen können. Hohe Nebeneinkünfte etwa aus Beratungsverträgen, Vorträgen oder Aufsichtsratsposten wecken Zweifel, ob das Mandat noch im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht, wie es die Bürger zu Recht von ihren Vertretern erwarten.
Wir PIRATEN haben deshalb schon 2013 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine betragsgenaue und sanktionsbewehrte Veröffentlichung sämtlicher Nebeneinkünfte von Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand vorsieht.[2] Dass alle anderen Fraktionen im Landtag die Initiative ersatzlos beerdigt haben, spornt uns PIRATEN nur noch mehr an, weiter zu nerven, bis die Politik ihrer Verantwortung endlich gerecht wird!”
Hintergrund: Die Transparenzorganisation Abgeordnetenwatch kritisierte schon vor Monaten, dass es in Schleswig-Holstein keine Regelung zur Veröffentlichung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten gibt.[3] In einer Vergleichsstudie der Zeppelin-Universität bildet der Schleswig-Holsteinische Landtag im Bereich Transparenz das Schlusslicht.[4] Sämtliche Landtagsabgeordneten der Piratenpartei legen ihre Nebeneinkünfte freiwillig offen.[5] Ein von den PIRATEN beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags bestätigt, dass die Forderung nach Transparenz der Nebeneinkünfte von Abgeordneten verfassungsrechtlich zulässig ist.[6] FDP-Chef Kubicki verweigert dennoch sogar die vollständige interne Anzeige seiner Nebentätigkeiten.[7] Auch SSW-Chef Harms hält die Höhe von Nebeneinkünften für “nicht maßgeblich”.[8]
[1] Koalitionsvertrag (Seite 54)
[2] Gesetzentwurf der Piraten
[3] Kritik von Abgeordnetenwatch
[4] Studie der Zeppelin-Universität
[5] Nebeneinkünfte der PIRATEN-Abgeordneten
[6] Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
[7] Angaben von FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki (Seite 19)
[8] Stellungnahme von SSW-Frontmann Lars Harms (u. a.)
Foto CC BY-NC 2.0 merzwirtschaft
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