Wortklaubereien reichen nicht – Gottesbezug hat in unserer Verfassung nichts zu suchen
Einzelne Abgeordneter aller Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtags wollen folgenden Gottesbezug in die Landesverfassung aufnehmen: ,,Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.”
Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer, erklärt dazu:
,,Mit immer neuen Wortklaubereien versucht Herr Dr. Stegner zu verschleiern, dass er gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit der Schleswig-Holsteiner[1] unsere Verfassung auf eine religiöse Grundlage stellen will. Die Menschenrechte als bisher gemeinsames Wertefundament in der Verfassung[2] sollen abgelöst werden durch einen religiösen Glauben. Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas im 21. Jahrhundert noch möglich ist.
Der Glaube an einen Gott ist und bleibt eine höchstpersönliche Entscheidung, die in einer Verfassung nichts zu suchen hat. Die eindeutige Trennung von Staat und Religion ist der Grundstein für unsere weltoffene und vielfältige Gesellschaft. Schleswig-Holsteins jahrzehntelange Verfassungstradition weltanschaulicher Neutralität darf nicht durch einen ‘Gottesstaat light’ ersetzt werden!
Unsere Verfassung unverändert zu erhalten ist auch das eindeutige Mehrheitsvotum der vielen Experten, die der Landtag angehört hat, darunter der Professor einer theologischen Fakultät, Islamwissenschaftler, die Alevitische Gemeinde Kiel und der ehemalige Landesrabbiner.[3]
Generell sind wir PIRATEN der Überzeugung, dass der Landtag den Bürgern Verfassungsänderungen nicht überstülpen sollte. Änderungen an dem für alle gültigen ‘Gesellschaftsvertrag’ sollten stattdessen zur Volksabstimmung vorgelegt werden.
Die Freiheit des Mandats ist für uns PIRATEN selbstverständlich.”
Der heutige Vorstoß stammt von einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen, darunter auch Wolfgang Dudda von den PIRATEN. Der Landtag wird in zwei Wochen über zurzeit drei Vorschläge zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung abstimmen. Die Abstimmung erfolgt in Reaktion auf eine von Religionsgemeinschaften unterstützte Volksinitiative zur Einfügung eines Gottesbezugs.
[1] NDR-Umfrage
SHZ-Umfrage
[2] Bisherige Präambel (angenommen mit nur drei Gegenstimmen)
[3] Stellungnahmen der Sachverständigen
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