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Leistet Deutschland Beihilfe zu ausländischen Menschenrechts- und Datenschutzverletzungen?

Allgemein

Auf Anfrage hat mir die Schleswig-Holsteinische Landesregierung mitgeteilt, dass es weltweit kein Land gebe, das die Bundesregierung wegen der Gefahr von Menschenrechtsverletzungen generell vom Informationsaustausch mit deutschen Polizeistellen und Geheimdiensten ausschließt. Auf der Grundlage dieser erschütternden Auskunft ist zu befürchten, dass deutsche Informationen weltweit zu Verhaftungen, Folter oder gezielten Tötungen beitragen könnten, indem sie etwa das Auffinden von Personen ermöglichen (so etwa das Bundeskriminalamt im Fall Zammar). Selbst für bekannte Folterstaaten wie Syrien, Iran, Pakistan oder Usbekistan gibt es keine schwarze Liste, die eine Zusammenarbeit verhindert (auch der Bündnispartner USA verletzt im Zuge seines “Kriegs gegen den Terror” systematisch Menschenrechte).
Ohne klare Richtlinie werden die Sicherheitsbehörden bei der Anwendung der gesetzlichen Grenzen der Zusammenarbeit (z.B. “schutzwürdige Interessen des Betroffenen” oder “Vorhandensein eines angemessenen Datenschutzniveaus”) alleine gelassen. Zum Schutz der Freiheit und Gesundheit unserer Bürger ist es dringend erforderlich, in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung von Menschenrechts- und Datenschutzorganisationen eine schwarze Liste von Staaten aufzustellen, in denen systematisch Menschenrechte verletzt werden. Eine deutsche Beihilfe zu unrechtmäßigen Verhaftungen, Folter oder gezielten Tötungen muss ausgeschlossen werden.
Im Fall des Schleswig-Holsteiners Frank Motos werde ich es nicht hinnehmen, dass der Verfassungsschutz zu der Frage schweigt, ob er durch Informationen zu der Folterung und Misshandlung im Jemen beigetragen hat. Ich habe Innenminister Breitner geschrieben, dass ich gegen die Auskunftverweigerung vorgehen werde, wenn es dabei bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahren entschieden, dass Anfragen zur Tätigkeit der Nachrichtendienste nicht pauschal mit der Existenz eines Kontrollgremiums versagt werden dürfen.

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