Change language: Deutsch
Teilen:

Leitfaden für geführte Radtouren bleibt unverbindlich – “Fahrradroulette” gängelt Veranstalter weiter

Wirtschaft und Verkehr

RadwegenetzDie Piratenpartei kritisiert den nach monatelanger Wartezeit heute vorgelegten Leitfaden für geführte Radtouren in Schleswig-Holstein. Dazu der Verkehrsexperte der Piraten im Landtag, Dr. Patrick Breyer:
“Das ‘Fahrradroulette’ geht weiter: Nach diesem schwammingen Leitfaden voller Hintertürchen sind ehrenamtliche Organisatoren von Radtouren weiterhin der von Ort zu Ort uneinheitlichen Behördenpraxis ausgeliefert. Zwar hat der Aufschrei der Radfahrer zur Freistellung von Gruppen unter 15 Personen und zur Streichung der absurden generellen Erlaubnispflicht von Touren über Bundes- oder Landesstraßen geführt, das ist ein Erfolg. Wann aber konkret eine Erlaubnis gefordert wird, was eine ‘erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung’ ist, welche Auflagen erteilt und welche Kosten berechnet werden (10 oder 700 Euro?) – all das bleibt unklar. Selbst Gerichtsurteilen über das erlaubnisfreie Fahren in Gruppen zu nicht mehr als 30 Radfahrern mit Zeitabständen von mindestens zehn Minuten trägt der Leitfaden keine Rechnung. Minister Meyer hat sein Versprechen, landesweit für eine ‘fahrradfreundliche Handhabung’ Sorge zu tragen, nicht eingehalten. Fahrradfahren als Störung des Verkehrs auf Landes- und Bundesstraßen anzusehen, ist Denken aus dem letzten Jahrhundert.”
Der Steinburger Kreistagsabgeordneter der Piraten, Dr. Siegfried Hansen ergänzt: “Dass sich laut Ministerium die bestehenden Regeln ‘bewährt’ hätten, muss für ehrenamtliche Veranstalter wie Hohn und Spott klingen. Egal ob ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. ), VCD (Verkehrsclub Deutschland e.V.) oder die Landfrauen (Deutscher LandFrauenverband e.V.), sie wollen für sich und die Menschen in Schleswig-Holstein eigentlich nur eins: Nach Lust und Laune Fahrrad fahren in geführten Fahrradtouren durch unser schönes Bundesland. Und das wollen sie als Ehrenämtler unbürokratisch, rechtssicher und kostenfrei. Wenn sich an der bisherigen Regelung ‘de jure’ nichts ändert, stehen die bisher so beliebten Touren vor dem Aus. Das ist ein herber Schlag in das Gesicht des Ehrenamts und aller fahrradbegeisterter Schleswig-Holsteiner. Am liebsten möchte man immer noch an einen schlechten Scherz glauben.”
Abschließend Dr. Breyer: “Minister Meyer, machen Sie es uns und der Bevölkerung doch nicht so schwer. Schaffen Sie endlich so wie von uns Piraten schon mehrfach gefordert einen landesweit verbindlichen Erlass, nach dem eine Genehmigung nur für Veranstaltungen mit ‘Fahren auf Zeit’ oder ‘Pulkstart’ einzuholen ist! Nur so kriegen wir die Kuh final vom Eis und können dann endlich wieder alle fröhlich einstimmen: ‘Ja, wir sind mit’m Radl da’.”
Der neue Leitfaden im Wortlaut
Broschüre zum Leitfaden

Kommentare

2 Kommentare
  • Holger Petersen

    dem kann ich mich nur anschließen.
    Dass Gruppen von bis zu 15 Teilnehmern von der Erlaubsnisfrist freigestellt sind, sehe ich nicht. Denn auf Seite 4 vorletzter Absatz heißt es “in aller Regel keine Erlaubsnispflicht.” Abweichungen sind also möglich, doch wer entscheidet wann von der Regel abgewichen werden soll?
    In der Praxis heißt das doch, dass auch für Gruppen bis zu 15 Teilnehmern eine Erlaubsnis beantragt werden muss und die Behörden entscheiden dann ob erlaubnispflichtig oder nicht. Verwaltungskostenfrei?
    Alles Murks was diese Regierung diesbezüglich veranstaltet.

    • Markus Luft

      Dem Verkehrtminister geht es doch nur um Radfahrer die auf der Fahrbahn fahren (Das der Sonderweg Rad/Gehweg auch zur Straße gehört und man da auch übermäßiger Straßenbenutzung fröhnen kann und das sogar viel schneller als auf der Fahrbahn, begreift er freilch nicht).
      Unter 15 Teilnehmern ist es in S-H schon ziemlich schwierig eindeutig legal im geschlosssenen Verband auf der Fahrbahn zu fahren, was dann für den Verkehrtminister übermäßige Straßenbenutzung sein könnte. Es gibt einfach unglaublich viele Fahrbahnverbote. Da muß man schon ein wenig kreativ sein, warum man denn das Fahrbahnverbot nicht befolgt, also z.B. im Sommer übermäßige Straßenbenutzung durch Straßenbegleitgrün auf Radwegen. 😉

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.