Maulkorb wegen Kritik an Postenschacherei: Landesverfassungsgericht entscheidet noch vor der Wahl
Das Landesverfassungsgericht will noch vor der Landtagswahl darüber entscheiden, ob der Ordnungsruf gegen den Piratenabgeordneten Dr. Patrick Breyer erteilt werden durfte. Landtagspräsident Klaus Schlie hatte die Rüge in der Dezembersitzung in Bezug auf Breyers Kritik an der Besetzung öffentlicher Ämter ohne offene Ausschreibung ausgesprochen.
Laut Gericht soll über die Frage “noch in dieser Legislaturperiode und in der derzeitigen Besetzung des Gerichts entschieden werden”. Die mündliche Verhandlung ist für den 21. April geplant.
“Die schnelle Entscheidung des Landesverfassungsgerichts begrüße ich außerordentlich, weil unsere Demokratie ohne Rede- und Kritikfreiheit gerade in unbequemen Fragen nicht vorstellbar ist”, erklärt der Kläger Dr. Patrick Breyer. “Wir PIRATEN können dann hoffentlich nach der Wahl wieder ohne Maulkorb Missstände anprangern. Die intransparente Postenschacherei der etablierten Parteien schadet dem Vertrauen in die Unabhängigkeit von Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht.”
Breyer hatte in der Dezembertagung des Landtags kritisiert, dass Spitzenjobs an Landesrechnungshof und Landesverfassungsgericht in Absprache von SPD, CDU, Grünen, FDP und SSW ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden. Schlie erteilte für die “in höchstem Maße unwürdige” Rede einen Ordnungsruf und entschuldigte sich im Namen des Landtags für Breyers Äußerungen. Auf Antrag Breyers soll nun das Landesverfassungsgericht feststellen, dass der Ordnungsruf gegen die verfassungsrechtlich garantierte Redefreiheit verstoße.
Videoaufzeichnung von Rede und Ordnungsruf
Verfahrensdokumentation Az. LVerfG 1/17:
- Nichtabhilfeentscheidung des Präsidenten vom 23.01.2017
- Die Antragsschrift vom 03.02.2017
- Erwiderung des Antragsgegners vom 13.03.2017
- Replik des Antragstellers vom 18.04.2017
- Ladung zur mündlichen Verhandlung
- Nachfragen des Gerichts vom 20.03.2017
- Antworten des Antragstellers vom 29.03.2017
- Antworten des Antragsgegners vom 30.03.2017
- Geplanter Ablauf der mündlichen Verhandlung
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