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Nationalparks, Wirtschaftsförderung, Tourismusmarketing: Sechs Landeseinrichtungen müssen Managergehälter offenlegen [ergänzt]

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Nach dem von den PIRATEN angestoßenen Gesetz zur Veröffentlichung von Managergehältern müssen sechs dauerhaft vom Land finanzierte Einrichtungen offenlegen, welche Gehälter sie an ihre Geschäftsführungen und Aufsichtsorgane zahlen. Dies teilt die Landesregierung auf meine Anfrage mit.
Konkret sind folgende Einrichtungen betroffen:
– Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft WT.SH (2,4 Mio. Landesfinanzierung)
– Die Life Science Nord Management GmbH (400.000 Euro Landesfinanzierung)
– Die Nationalparkservice gGmbH (727.000 Euro Landesfinanzierung)
– Der Landfrauenverband Schleswig-Holstein (4.000 Euro Landesfinanzierung)
– Der Landjugendverband (10.200 Euro Landesfinanzierung)
– Die Tourismusagentur Schleswig-Holstein (TASH, 1,5 Mio. Landesfinanzierung)
In den Aufsichtsräten sind teilweise auch Politiker tätig.
Mein Kommentar:

Wenn der Steuerzahler Einrichtungen dauerhaft finanziert, dürfen die Mittel nicht in überhöhte Managergehälter fließen. Die von uns PIRATEN durchgesetzte Offenlegung der Managergehälter wirkt dem entgegen. Öffentlich nachvollziehbare Vergütungen schaffen Vertrauen und stärken letztlich auch die Akzeptanz öffentlich geförderter Einrichtungen, deren Vergütungspraxis immer wieder einmal in den Fokus öffentlicher Kritik gerät – ich stelle das am Beispiel des UKSH-Vorstands heraus.

Hintergrund: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im Juni mit breiter Mehrheit (nur die CDU stimmte dagegen) ein Vergütungsoffenlegungsgesetz verabschiedet und damit eine Initiative der Piratenfraktion aus dem Jahr 2013 umgesetzt. Nach dem Gesetz sind ab 2016 die Gehälter, Boni, Abfindungen und Pensionszusagen von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführungen öffentlicher Unternehmen wie Stadtwerken oder Sparkassen im Internet zu veröffentlichen.
Ergänzung vom 31.05.2016:
Auf Nachfrage teilt die Landesregierung mit, dass der Landjugendverband e. V. und der Landfrauenverband SH nicht unter die Veröffentlichungspflicht fallen, weil die Förderquote unter 25 % liegt. Auch seien Zuwendungsempfänger erst ab 2016 zur Offenlegung verpflichtet.
Andererseits seien folgende Landesunternehmen zur Offenlegung verpflichtet:

  • Dataport AöR
  • Eichdirektion Nord AöR
  • GMSH AöR
  • HSH Portfoliomanagement AöR
  • Schleswig-Holsteinische Landesforsten AöR
  • UKSH AöR

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