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Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte: Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

In Anlehnung an eine Anfrage des Berliner Piratenabgeordneten Oliver Höffinghoff will ich der Landesregierung folgende Anfrage stellen:

Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte
1. In wie vielen Fällen haben Polizeiangehörige des Landes in den letzten zehn Jahren von der Schusswaffe Gebrauch gegen Menschen, Tiere oder Sachen gemacht?
(Bitte nach Jahren und Ziel aufschlüsseln.)
2. In wie vielen Fällen lösten sich bei der Polizei in den letzten zehn Jahren ohne Absicht Schüsse aus Polizeiwaffen und wie viele Menschen wurden dadurch verletzt oder getötet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.)
3. Haben Polizeiangehörige anderer Bundesländer oder des Bundes in den letzten zehn Jahren in Schleswig-Holstein von der Schusswaffe Gebrauch ge­macht?  Falls ja, bitte nach den unter 1. genannten Kriterien aufschlüs­seln.
4. In wie vielen Fällen wurden durch Schüsse von Polizeiangehörigen des Landes oder anderer Polizeien in Schleswig-Holstein Menschen verletzt oder getötet? (Bitte nach Jahren und verletzten bzw. getö­teten Personen aufschlüsseln.)
5. In wie vielen der unter 4. genannten Fälle waren die verletzten bzw. getöteten Personen mutmaßlich psychisch erkrankt oder befanden sich in  psychischen Ausnahmesituationen?
6. Gab es Fälle, in denen in den letzten zehn Jahren Polizeiangehörigen der  unrechtmäßige Gebrauch einer Schusswaffe vorgeworfen wurde? Falls ja,  in wie vielen Fällen wurden nach einem Gebrauch der Schusswaffe in  welchen Jahren straf- und/oder dienstrechtliche Ermittlungen mit welchem Er­gebnis eingeleitet?
7. Welches Verfahren kommt nach einem Schusswaffengebrauch durch Polizeiangehörige regelmäßig zur Anwendung?
8. Wie häufig trainieren Polizeiangehörige des Landes den Einsatz der Schusswaffe in der Aus- und Fortbildung?
9. Wie ist der vorgeschriebene polizeiliche Umgang mit mutmaßlich psychisch erkrankten oder sich in psychischen Ausnahmesituationen  befindlichen Personen? (Bitte Vorschriften angeben und im Originalwortlaut beifügen.)
10. Wie häufig trainieren Polizeiangehörige des Landes den Umgang mit mutmaßlich psychisch erkrankten oder sich in psychischen Ausnahmesituationen befindlichen Personen in der Aus- und Fortbildung?
11. Welche Einheiten der Landespolizei mit welchen Personalkapazitäten sind speziell für den Umgang mit mutmaßlich psychisch erkrankten oder sich in psychischen Ausnahmesituationen befindlichen Personen ausgebildet?
12. Wie häufig werden Film- und Bildaufnahmen von Polizeieinsätzen konfisziert oder deren Löschung verlangt? Wie viele Aufnahmen bzw. wie viele Minuten Filmmaterial sind davon betroffen? Aus welchen Gründen und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Eingriff?

Der Entwurf der Anfrage kann hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden, bevor die Anfrage in einigen Tagen eingereicht wird. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.

Kommentare

2 Kommentare
  • Wolf-Dietrich Trenner

    Müssen es wirklich 10 Jahre sein oder reicht ein kürzerer (5 Jahre) Zeitraum nicht auch aus den gewünschten Zweck zu erreichen?

    • Patrick Breyer

      Sehr geehrter Herr Trenner,
      danke für Ihre Anregung. Um Vergleichbarkeit zu Berlin herzustellen, die ebenfalls die letzten 10 Jahre abgefragt haben, halte ich diesen Zeitraum jedoch für sinnvoll.

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