Bürgerentscheide über Tourismusabgaben oder Kita-Beiträge möglich machen!
Zu der heutigen abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren im Innen- und Rechtsausschuss nehme ich wie folgt Stellung:
Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW will die Mitbestimmungsrechte der Bürger gegenüber ihrem eigenen Gesetzentwurf noch weiter beschränken und fällt so weit hinter den Grad an Mitbestimmung zurück, der sich etwa in Bayern seit Jahren bewährt hat. So sollen hierzulande nur sechs Monate für die Sammlung der Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Verfügung stehen, obwohl ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in ihrer Freizeit oft tausende von Unterschriften sammeln müssen, um eine Frage zur Abstimmung zu bringen.
Auch hält die Koalition trotz Kritik von Sachverständigen daran fest, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitentscheidung über kommunale Abgaben und Entgelte vorzuenthalten. Wenn es um Tourismusabgaben oder Kita-Beiträge geht, müssen die Bürger mitentscheiden dürfen! Wir PIRATEN haben uns auch vergeblich dafür eingesetzt, dass die Bürger über die Ausgestaltung von Bauleitplänen mitentscheiden dürfen, beispielsweise wenn es um die zulässige Höhe eines umstrittenen Hochhausbaus geht. Selbst das CSU-regierte Bayern traut seinen Bürgern hier mehr Mitbestimmung zu als SPD, Grüne und SSW.
Dennoch bleibt der Gesetzentwurf ein großer Erfolg für die 25.000 Bürgerinnen und Bürger, die 2011 für mehr direktdemokratische Mitbestimmung in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen unterschrieben haben. Geringere Hürden für Bürgerbegehren und die Mitentscheidung über das “Ob” der Planung von Großprojekten wie Kraftwerken oder Einkaufszentren stärken den Einfluss der Bürger auf politische Entscheidungen deutlich. Damit hat sich die von sechzehn Bündnispartnern (u.a. der Piratenpartei) getragene Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen zu einem großen Teil durchgesetzt.
Für uns PIRATEN ist der Gesetzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Insbesondere auf Bundesebene ist die Einführung von Volksentscheiden notwendig, damit Grundsatzfragen wie Bankenrettung oder Bundeswehreinsätze nicht mehr über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werden können. Aber auch Volksentscheide auf Landesebene müssen erleichtert werden.
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