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Patrick Breyer zur Reform des Feiertagsschutzes (“Tanzverbot”)

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

Der Schutz der Sonn- und Feiertage hat in unserem Land eine lange Tradition und ist sogar im Grundgesetz verankert. Dort heißt es: ‘Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.’ Daran will auch unser Gesetzentwurf zur Reform des Sonn- und Feiertagsgesetzes nicht rütteln.
Für drei Feiertage ist in unserem Gesetz allerdings ein besonderes Verbot verankert: An Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die keinen ernsten Charakter haben, verboten. Unterhaltende oder humorvolle kulturelle Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Konzerte, Kino oder Tanzveranstaltungen sind untersagt.
Es ist richtig, dass jeder Mensch an diesen Tagen ein Recht zu trauern hat. Falsch ist es aber, Menschen zur Trauer zwingen zu wollen. Dieser Ernsthaftigkeitszwang hat absurde Folgen: Zum ersten Mal seit 20 Jahren ist in diesem Jahr das jährliche Osterfeuer der Landjugend in Looft nicht mehr genehmigt worden, weil es in die Karfreitagsnacht hinein geht. Niemand ist je von diesem Feuer gestört worden oder hat davon auch nur etwas mitbekommen, aber ein Polizeibeamter hat sich über Überstunden beschwert. Im Innen- und Rechtsausschuss hat das allgemein zu Kopfschütteln geführt, und es herrschte nach meinem Eindruck breite Einigkeit, dass hier Reformbedarf besteht.
Einen Feiertag nur um seiner selbst zu schützen, selbst wenn niemand gestört wird, ist bevormundend und aus der Zeit gefallen, dafür haben die Menschen kein Verständnis mehr. Zumal private Parties schon heute zugelassen sind. Schon nach dem aktuellen Gesetz kann auch öffentlich in den Totensonntag hinein gefeiert werden. Und wer im Süden unseres Landes wohnt, kann in Hamburg auch abends in die Disco fahren. Die Würde eines Feiertags kann doch nicht von der Straßenseite abhängen, auf der man wohnt! Lassen Sie uns das nicht ideologisch, nicht schwarz-weiß betrachten, als ob es nur eine richtige Lösung gäbe, sondern pragmatisch.
Der exzessive, nicht mehr zeitgemäße Ernsthaftigkeitszwang in Schleswig-Holstein bringt gerade junge Menschen gegen den Feiertagsschutz insgesamt auf, daran können auch Kirchen kein Interesse haben. Lesen Sie im Internet nur einmal die Kommentare zu der Berichterstattung über unseren Gesetzentwurf durch, dann verstehen Sie, was ich meine. Deswegen haben die Kirchen auch verstanden, dass Bremen in diesem Jahr das Veranstaltungsverbot zeitlich stärker eingegrenzt hat, wie es auch Gegenstand unseres Gesetzentwurfs ist: Das Verbot nicht ernster Veranstaltungen soll auf die Tageszeit beschränkt werden. Nachts, wenn niemand gestört wird, soll jeder nach seiner Facon glücklich werden können.
Das Thema eignet sich nicht für einen Kulturkampf. Wir Piraten schlagen eine maßvolle, vernünftige Fortentwicklung und Anpassung des Gesetzes an die veränderten gesellschaftlichen Vorstellungen von heute vor, so wie es in anderen Bundesländer schon erfolgt ist. Gerade wem der Feiertagsschutz wichtig ist, sollte darauf bedacht sein, die öffentliche Akzeptanz für den Feiertagsschutz zu erhalten. Nur was sich ändert, bleibt. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung und freue mich auf eine konstruktive Beratung.

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