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PIRATEN: Bundesverfassungsgericht bremst internationale Datenwäsche durch BKA und BND

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Piratenpartei

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer:

Dieses Urteil ist Karlsruhes Antwort auf den NSA- und den BND-Skandal: Daten über Deutsche an Staaten wie die USA weiterzureichen, wo kein angemessener Datenschutz gilt und Menschenrechtsverletzungen drohen, ist Polizei und Geheimdiensten ab sofort verboten.
Wir brauchen jetzt ein Gesetz zur Regelung des internationalen Datenschutzes. Darin sind Mindestanforderungen zum Grundrechtsschutz im Partnerland und eine Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten zur unabhängigen Prüfung der Angemessenheit festzulegen. Längst überfällig ist außerdem ein internationales Datenschutzabkommen für Polizei und Geheimdienste. Denn der ausufernde Überwachungsstaat ist eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie.
Wir PIRATEN fordern: Wer persönliche Daten nicht schützt oder Menschenrechte verletzt, bekommt aus Europa keine Informationen mehr. Die Grundrechte sind für uns nicht verhandelbar. Punkt.

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Das Urteil ist wieder einmal ein Zeugnis, dass unsere Regierung auf der völlig überzogenen Suche nach Sicherheit auf dem Weg ist, aus unserem Rechtsstaat einen Überwachungsstaat zu machen.“
Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine Sammelbeschwerde der Piratenpartei gegen die Bestandsdatenauskunft sowie über eine Verfassungsbeschwerde von Breyer gegen den internationalen Austausch von Computer- und Metadaten im Rahmen der Cybercrime-Konvention.

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