Piraten fordern Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Das am vergangenen Dienstag verkündete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den umstrittenen EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung ein Ende gesetzt. Sven Stückelschweiger, Vorsitzender der Piratenpartei im Landesverband Schleswig-Holstein fordert nun die Landesregierung auf, Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen:
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Innenminister Breitner der ‘Berliner Erklärung’ der Innenminister zur Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung keine Absage erteilt hat und bloß ein aktives Eintreten für Vorratsdatenspeicherung ausschließt. Das Verhalten dieser Landesregierung hat nichts mehr mit dem rot-grün-blauen Koalitionsvertrag und dem Landtagsbeschluss zu tun, demzufolge sich Schleswig-Holstein ‘gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen’, also aktiv dagegen kämpfen sollte. Der Innenminister fordert inzwischen öffentlich die Totalerfassung unseres Kommunikationsverhaltens, während Ministerpräsident Albig und Justizministerin Spoorendonk verstummen, und auch die Grünen schauen zu. Dieses Verhalten ist in der jetzigen Phase führungsschwach, verantwortungs- und rückgratlos.“
Das Gericht hat in seinem Urteil ausgeführt: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erlaube Eingriffe „von großem Ausmaß und besonderer Schwere, ohne dass sie Bestimmungen enthielten, die zu gewährleisten vermögen, dass die Eingriffe tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben.“
„Noch Anfang des Jahres waren Heiko Mass (Bundesminister der Justiz, SPD) und Thomas de Maizière (Bundesinnenminister, CDU) fest entschlossen das Urteil des EuGH abzuwarten, um daraufhin einen neuen, dem Urteil angepassten Gesetzesentwurf vorzulegen. Nun rudert Justizminister Maas zurück und findet eine Umsetzung nicht mehr so dringend, während Bundesinnenminister de Maizière weiter auf Umsetzung in Form einer neuen EU-Datensammlungsrichtlinie drängt. Wir werden der Bundesregierung sehr genau auf die Finger schauen und fordern, den klaren Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger endlich zu akzeptieren. Unsere Freiheit darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages, eines unmäßigen Sicherheitswahns oder ‘parlamentarischer Zwänge’ geopfert werden!“, betont Patrick Breyer, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein.
Das Gericht hat in seinem Urteil ausgeführt: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erlaube Eingriffe „von großem Ausmaß und besonderer Schwere, ohne dass sie Bestimmungen enthielten, die zu gewährleisten vermögen, dass die Eingriffe tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben.“
„Noch Anfang des Jahres waren Heiko Mass (Bundesminister der Justiz, SPD) und Thomas de Maizière (Bundesinnenminister, CDU) fest entschlossen das Urteil des EuGH abzuwarten, um daraufhin einen neuen, dem Urteil angepassten Gesetzesentwurf vorzulegen. Nun rudert Justizminister Maas zurück und findet eine Umsetzung nicht mehr so dringend, während Bundesinnenminister de Maizière weiter auf Umsetzung in Form einer neuen EU-Datensammlungsrichtlinie drängt. Wir werden der Bundesregierung sehr genau auf die Finger schauen und fordern, den klaren Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger endlich zu akzeptieren. Unsere Freiheit darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages, eines unmäßigen Sicherheitswahns oder ‘parlamentarischer Zwänge’ geopfert werden!“, betont Patrick Breyer, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein.
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