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PIRATEN für umfassende Reform der Landesverfassung

Allgemein

Der Landtag hat Ende April fraktionsübergreifend die Einsetzung eines Sonderausschusses zur Arbeit an einer Reform der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung beschlossen (Kosten: 300.000-400.000 Euro). Die gelb markierten Passagen aus dem Einsetzungsbeschluss haben wir PIRATEN eingebracht:

Der Sonderausschuss erhält den Auftrag, dem Landtag unter Berücksichtigung der Drucksachen 18/178, 18/196 und 18/307 Vorschläge zur Änderung oder Ergänzung der Landesverfassung zu prüfen und vorzulegen, die sich insbesondere beziehen auf

  • die Einführung einer Präambel betreffend das Selbstverständnis Schleswig-Holsteins als Teil der Ostseeregion und als Region in Europa,
  • die Einführung eines Grundrechtskatalogs,
  • die Aufnahme des Minderheitenschulwesens in Art. 8 LV,
  • die Stärkung des Parlaments im europäischen Mehrebenensystem, z.B. durch
  • Stärkung der Rolle des Landtages gegenüber der Landesregierung,
  • Erweiterung der Zustimmungserfordernisse zu Staatsverträgen,
  • Weisungsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung in bestimmten Angelegenheiten,
  • Verpflichtung der Landesregierung, auf Verlangen des Landtages Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben,
  • Ermöglichung plenarersetzender Beschlüsse von Parlamentsausschüssen,
  • die Verbesserung der Kooperation mit anderen Bundesländern, insbesondere:
  • Möglichkeit, Grundlagenstaatsverträge abzuschließen,
  • Einführung von Instrumenten für eine intensivierte parlamentarische Zusammenarbeit,
  • die Stärkung unmittelbar demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten:
  • die Einführung eines obligatorischen Verfassungsreferendums,
  • die Senkung der Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide,
  • die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen des Petitionsausschusses bei öffentlichen Petitionen,
  • die Stärkung der Selbstverwaltung der Justiz,
  • die Erweiterung der Verfahrensoptionen vor dem Landesverfassungsgericht, speziell
  • Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde,
  • Klagerecht des Landesrechnungshofs betr. haushaltsrechtliche Vorschriften,
  • Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs insbesondere betr. eine aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen und den Verzicht auf den Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 49 Abs. 1 LV,
  • Sicherung der Budgethoheit des Landtages,
  • die Bedingungen für die Veräußerung von Landesvermögen und Landeseinrichtungen,
  • Herausforderungen der digitalen Gesellschaft.

2. Ferner soll geprüft werden, ob weitere Staatsziele wie

  • das Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit,
  • das Bekenntnis zur Stärkung des Ehrenamtes,
  • die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landesgebiet,
  • die Aufnahme einer Nachhaltigkeitsverpflichtung,
  • das Anstreben von Generationengerechtigkeit

in die Verfassung aufgenommen werden sollen.
3. Des Weiteren wird der Sonderausschuss gebeten, den Bedarf einer grundlegenden systematischen Überarbeitung der Landesverfassung zu prüfen.
II. Der Sonderausschuss besteht aus dem Präsidenten des Landtages als Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen jeweils eines durch die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und die Abgeordneten des SSW gegenüber dem Präsidenten des Landtages benannt wird. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertretung benannt. Die oder der stellvertretende Vorsitzende wird das von der SPD-Fraktion benannte Mitglied. Der Sonderausschuss soll durch drei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in seiner Arbeit unterstützt werden. Diese sollen als ständige Berater den Prozess der Verfassungsreform begleiten.
Der Sonderausschuss führt zu einzelnen Sachkomplexen öffentliche Anhörungen durch. Die Öffentlichkeit soll zeitlich befristet Gelegenheit erhalten, sich schriftlich und online mit Vorschlägen zur Verfassungsreform an den Sonderausschuss zu wenden. Der Sonderausschuss wird gebeten, die Vorschläge auszuwerten und dem Landtag ggf. eine Empfehlung zur Erweiterung des Einsetzungsbeschlusses vorzulegen.
Im Übrigen gelten die Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages über die ständigen Ausschüsse sinngemäß.

Weitere Infos auf dem Fraktionsblog.

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