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Piraten-Gesetz soll Fracking auf Landesebene stoppen

Gesetzentwürfe Landtag Wirtschaft und Verkehr
Die Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz des umstrittenen Fracking-Verfahrens in Schleswig-Holstein dauerhaft verhindern soll.
Der Abgeordnete Patrick Breyer erklärt dazu: „Unser Gesetzentwurf ist in Deutschland einmalig. So konsequent geht bisher kein Bundesland gegen das mit massiven Risiken verbundene Fracking vor. Nachdem auf Bundesebene weder schwarz-gelb noch schwarz-rot eine Änderung des Bundesberggesetzes zustande gebracht haben, müssen nun die Länder handeln. Deshalb haben wir Piraten uns Kniffe einfallen lassen, Fracking auch ohne Änderung des Bundesberggesetzes zu verhindern. Beim Wasserrecht haben wir als Land die Möglichkeit, von Bundesrecht abzuweichen.“
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf der Piraten vor:

  1. Ausdrückliches Verbot von Fracking, „wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung von Gewässern nicht auszuschließen ist“ (genau dieses Risiko besteht nach wissenschaftlichen Gutachten bei dem Fracking-Verfahren)
  2. Zuständig für die Entscheidung wird die untere Wasserbehörde, also der Landrat des betroffenen Gebiets, anstelle des Bergbauamts in Hannover
  3. Vor der Entscheidung muss eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Anhörung) durchgeführt werden (in Österreich sind nach Einführung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht wegen des damit verbundenen Aufwands alle Fracking-Anträge zurückgezogen worden)
  4. Gesetzliche Klarstellung, dass eingehende Genehmigungsanträge wegen überwiegender öffentlichen Interesses auch dann veröffentlicht werden dürfen, wenn sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft werden (Anträge sollen künftig mit Eingang und nicht erst nach der Entscheidung darüber veröffentlicht werden)

Breyer erklärt: „Die Wasserbehörden sollen zudem die Möglichkeit erhalten, eine Überwachung von Tiefenbohrungen anzuordnen und einen Versicherungsschutz für Schäden zu verlangen. Unvorhergesehene Kontakte zum Grundwasser haben die Unternehmen den Wasserbehörden unverzüglich mitzuteilen. Zudem ist der Betreiber der Bohrung für entstehende Gewässerschäden verantwortlich. Das was für jeden Privaten gilt, muss auch für die Erdöl- und Erdgasindustrie gelten.“
Der Landtag wird den Gesetzentwurf nächste Woche in erster Lesung beraten.
Hintergrund: Seit 2012 macht die Piratenfraktion immer wieder in Sachen Fracking Druck. Sie fordert volle Transparenz bei den Genehmigungsverfahren, ein Fracking-Moratorium und eine Überprüfung der Zuständigkeit des umstrittenen Landesbergamts in Hannover. In Schleswig-Holstein setzen sich viele Gemeinden und Kreise, Wasserversorger und Bürgerinitiativen gegen Fracking ein.
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens

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