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PIRATEN: Innenminister soll zu Polizeigewalt bei Räumung der Flensburger Luftschlossfabrik Stellung beziehen

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Ein vom SHZ-Verlag veröffentlichtes und auf Youtube über 100.000mal abgerufenes Video zeigt, dass Polizeibeamte Unterstützern der inzwischen geräumten Flensburger Luftschlossfabrik Faustschläge ins Gesicht und Tritte versetzten. Auf meinen Antrag wird Innenminister Studt dazu morgen ab 14 Uhr in öffentlicher Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags Stellung zu beziehen haben. Die Sitzung wird auch per Livestream übertragen.

Video in Echtzeit auf Youtube betrachten
Auf folgende Fragen verlange ich eine Antwort:

  1. Warum wurde über das Zurückdrängen der zu Beginn sichtbaren Person hinaus körperliche Gewalt eingesetzt (z.B. Faustschläge, Tritte)?
  2. Warum wurde körperliche Gewalt gegen den Mann eingesetzt, der sich nicht auf dem Bürgersteig befand (ab 0:04)?
  3. Warum wurden Faustschläge gegen den Mann mit der braunen Jacke eingesetzt (ab 0:15)?
  4. Sieht die Landesregierung das abgebildete Vorgehen als deeskalierend und zweckmäßig an?
  5. Sieht die Landesregierung das abgebildete Vorgehen als verhältnismäßig an?
  6. Ist das Vorgehen Gegenstand einer internen Prüfung, eines Ermittlungsverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens? Wenn nein, warum nicht?
  7. Sind Videoaufnahmen der Polizei von dem Vorfall vorhanden und können diese dem Ausschuss zugänglich gemacht werden?
  8. Lassen sich die Polizeibeamte, die körperliche Gewalt einsetzen, eindeutig individuell identifizieren?
  9. Waren die Polizeibeamte individuell gekennzeichnet? Wenn nein, warum nicht?

Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen hat eher allgemeine Fragen zum Polizeieinsatz schriftlich eingereicht (Teil 1, Teil 2), auf die eine Antwort erst in zwei Wochen zu erwarten ist.
Mein Kommentar:

Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum die Polizei über das Zurückdrängen der zu Beginn sichtbaren Person hinaus körperliche Gewalt in Form von Faustschlägen und Tritten eingesetzt hat. Ein deeskalierendes Vorgehen sieht anders aus.
In den sozialen Medien wird mithilfe des Videos Stimmung gegen die Polizei gemacht und rechtswidrige Aktionen damit legitimiert. Das ist eine Steilvorlage für die Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die Polizei hatte bei der Räumung einen schweren Job, weil sie eine unsinnige politische Räumungsentscheidung durchsetzen und gewaltsamen Widerstand überwinden musste. Das ändert aber nichts daran, dass ein Polizeieinsatz kein Kampfsporttraining ist. Zur Festnahme von Personen sind keine Faustschläge erforderlich. Gut, dass die Staatsanwaltschaft nun ermittelt.

Hintergrund: In Flensburg hatten linke Personen ein ehemaliges Fabrikgelände bezogen und für ein alternatives Wohnprojekt (die “Luftschlossfabrik“) genutzt. Sie wurden vom Pächter geduldet. Der Pachtvertrag würde jedoch gerichtlich annuliert und der Pächter zur Räumung verurteilt. Die Stadt Flensburg als Eigentümerin bot den Besetzern zuletzt Verhandlungen über eine einvernehmliche Nutzung nur unter der Bedingung an, dass das Gelände freiwillig geräumt werde; andernfalls werde man die Gebäude komplett abreißen. Die Besetzer ließen sich darauf nicht ein. Deswegen entschied sich die Stadt zur Räumung und zum Abriss, obwohl es keinen Plan gibt, wie mit dem Grundstück verfahren werden soll (der SSW-Oberbürgermeister kündigt jetzt einen “Ideenwettbewerb” an).
Am Tag der Räumung versuchten Personen am Hafen, die Anfahrtstraße zu blockieren. Nach der Räumung fand am Hafen eine Demonstration statt. Die “Spontandemonstration” wurde nach zwei Stunden aufgelöst und die Fahrbahn geräumt. Laut Polizei versuchten Personen mehrfach wieder auf die Fahrbahn zu gelangen und drückten teilweise die Polizeibeamten auf diese — bei fließendem Verkehr. Um dies zu verhindern sei “einfache körperliche Gewalt angewandt” worden. Die Teilnehmer wurden mehrfach aufgefordert, sich zu entfernen. Anschließend ereignete sich die Szene, die im Video zu sehen ist. Ein Betrachter hat Strafanzeige erstattet.
Heute abend berichtete das Schleswig-Holstein-Magazin, hier das Video.
Zweitletzter Absatz am 10.02.2016 korrigiert.

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