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PIRATEN klagen gegen ‘Störerhaftung’ von Anbietern öffentlicher WLAN-Internetzugänge

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Piratenpartei

Auf Klage eines Mitglieds der Piratenpartei wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Anbieter öffentlicher WLAN-Internetzugänge von der Haftung für begangene Urheberrechtsverletzungen befreit sind. Das Landgericht München I holt im Fall des bayerischen Piraten Tobias McFadden eine europaweit richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ein (Az. 7 O 14719/12). Mein Kommentar:

Seit Jahren warten wir vergeblich darauf, dass der Bundestag die aus dem Ruder gelaufene deutsche Rechtsprechung zur Störerhaftung korrigiert. So weitreichende Überwachungspflichten behindern den freien Informationszugang und Meinungsaustausch im Internet unzumutbar. Der freie und ubiquitäre Zugang zu Telekommunikationsnetzen bildet heutzutage das Fundament der weltweiten Informationsgesellschaft. In Deutschland sind wegen der einseitig die Content-Industrie begünstigenden Rechtsprechung private WLAN-Internetzugänge aber nur noch selten öffentlich zugänglich. Das zerstört die telekommunikative Infrastruktur Deutschlands.
Es kann nicht sein, dass Freifunk-Initiativen und andere WLAN-Anbieter erwachsene Mitmenschen nach Art einer Privatpolizei präventiv überwachen und kontrollieren müssen. In welchem Land leben wir eigentlich? Bei beleidigenden Anrufen über Münztelefone käme schließlich auch niemand auf die Idee, die Telekom in Haftung zu nehmen. Die Politik muss endlich einsehen, dass sich Filesharing durch noch so weitreichende Ausspähung und Filterung des Netzes nicht verhindern lässt. Für uns Piraten ist klar: Es führt kein Weg an einer Legalisierung des privaten Filesharing gegen Entschädigung der Urheber vorbei. Dann entfällt auch die Motivation für die ausufernden Anbieterpflichten.

Siehe dazu auch unser Wahlprogramm und die Formulierungsvorschläge zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet

Kommentare

1 Kommentar
  • Henning

    Ahoi Piraten,
    in Amerika ist es so, dass wenn man die Bundespost für Erpresserbriefe benutzt, man automatisch ein Bundesverbrechen begeht.
    Insofern finde ich die Störerhaftung nur konsequent angewandt – aber leider nicht durch die Legislative umgesetzt … das Beispiel der Telefonzelle zeigt schon die erste Lücke auf.
    – Straßennutzung im Falle von Entführung oder Trunkenheitsfahrten.
    – Hörgeräte bei illegalen Kopien von Musik
    – Brillen und/oder Kontaktlinsen bei illegalen Filmkopien
    – Handgelenke bei gefälschten Edel-Armbanduhren
    – Mund und Magen bei fälschlich als “Bio” beschrifteten Produkten
    Die Liste muss endlich mal konsequent vervollständigt werden.
    Falls also der EUGH nicht in der Lage ist die deutsche Regelung der Störerhaftung als unrechtmäßig ab zu urteilen, muß er im Gegenzug entsprechend handeln!
    Viele Grüße
    Henning

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