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PIRATEN: Schleswig-Holstein soll Vermögenssteuer einführen – Großvermögen müssen mithelfen!

Piratenpartei Wirtschaft und Verkehr

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat soeben auf ihrem Landesparteitag beschlossen:

Schleswig-Holstein in Ordnung bringen – Großvermögen müssen mithelfen!
Unser Land ist in der Vergangenheit von wechselnden Regierungen heruntergewirtschaftet worden. Sie haben uns und unseren Kindern einen Schuldenberg, unterfinanzierte Schulen und Universitäten, eine marode öffentliche Infrastruktur und die Notwendigkeit eines schmerzhaften Stellenabbaus u.a. in Schulen, Polizei und Justiz hinterlassen. Gleichzeitig ist die Steuerlast immer ungerechter verteilt und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter geöffnet worden.
Vor diesem Hintergrund wollen wir in Schleswig-Holstein auf zwei Millionen übersteigende Vermögen entsprechend dem Basismodell des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2012 eine Steuer in Höhe von 1% einführen. Die Vermögensteuer soll auch auf das in Schleswig-Holstein belegene Vermögen von außerhalb des Landes ansässigen Personen und Unternehmen erhoben werden.
Die Steuereinnahmen werden je zur Hälfte zur Tilgung der Schuldenlast des Landes und zur Instandsetzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Universitäten, Krankenhäuser) verwendet. Mittelfristig soll der Länderfinanzausgleich angepasst werden, damit ein größerer Anteil des Ertrags dem Land verbleibt. So helfen Großvermögen mit, Schleswig-Holstein in Ordnung zu bringen.

Begründung

Schuldenberg: Der Schuldenberg von zuletzt 27 Mrd. Euro kostet alleine 2015, also bei einem historischen Tiefstand der Zinssätze, rund 800 Mio. Euro an Zinsen und verschlingt damit fast 10% der Einnahmen des Landes. Kein anderes Flächenland hat eine so hohe Zinslastquote wie Schleswig-Holstein.
Unterfinanzierte Bildung: In unsere Schulen und Universitäten investiert das Land pro Einwohner deutlich weniger als andere Bundesländer.
Sanierungsstau: Da das Land in die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Universitäten, Krankenhäuser) seit Jahrzehnten zu wenig investiert, verschlechtert sich deren Zustand zusehends. Zur Sanierung hält die Regierung rund 500 Mio. Euro pro Jahr für erforderlich, von denen 200 Mio. Euro bisher nicht gedeckt sind. Bis heute sind nicht ausreichend Mittel vorgesehen, um auch nur die laufende Unterhaltung in dem jetzigen Zustand zu finanzieren.
Stellenabbau: Das Land hat in der Vergangenheit mehr Stellen geschaffen als es sich leisten kann. Da der umfangreichste Ausgabenposten im Landeshaushalt die Personalausgaben sind und das Land kaum Einfluss auf seine bisherigen Einnahmequellen hat, kann der Stopp der Neuverschuldungsspirale nur durch Abbau von Stellen gelingen. Bis 2020 ist laut Landesrechnungshof ein Abbau von 10% des Personals des Landes zwingend erforderlich. Schon heute beschäftigen jedoch nur zwei Bundesländer weniger Personal pro Einwohner als Schleswig-Holstein.
Ungerechte Verteilung der Steuerlast: Laut OECD tragen Durchschnitts- und Geringverdiener in Deutschland mit die höchste Steuer- und Abgabenlast in ganz Europa, während Spitzenverdiener durchschnittlich besteuert werden. In keinem großen Industriestaat werden Vermögen so gering besteuert wie hierzulande. Vermögen in Deutschland werden nicht einmal halb so hoch besteuert wie im Durchschnitt der OECD-Länder.
Ungerechte Vermögensverteilung: Die Vermögen sind in Deutschland viel ungleicher verteilt als die Einkommen. Die Ungleichheit der Vermögen ist so stark ausgeprägt wie in keinem anderen Land Europas. Zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland verfügen über zwei Drittel des Vermögens, dagegen verfügen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung nur über einen Anteil am Gesamtvermögen von weniger als zehn Prozent. Durchschnittlich besitzt jeder Deutsche 83.000 Euro, das reichste Prozent besitzt aber knapp 800.000 Euro oder mehr. Etwa 20 % besitzen nichts oder haben mehr Schulden als Vermögen.
Argumente für eine Vermögenssteuer:

  • Starke Schultern tragen mehr: Vermögende können einen größeren Beitrag zu den gemeinsamen Aufgaben leisten als arme Menschen.
  • Verträglichkeit: Eine Vermögensbesteuerung ist die vergleichsweise wachstumsverträglichste Abgabenkategorie. Sie beeinflusst Entscheidungen bezüglich Arbeitsangebot sowie Investitionen weniger stark als andere Steuerarten.
  • Anreizwirkung: Regelmäßige Steuern auf Vermögen schaffen einen Anreiz für dessen produktive Verwendung.
  • Verursacherprinzip: Da der hohe öffentliche Schuldenstand auch eine Folge der Finanzkrise ist, von deren Ursachen zuvor Vermögende besonders profitiert haben (Kapitalmarkt), ist ein angemessener Konsolidierungsbeitrag der Vermögenden zum Abbau des Schuldenbergs gerecht.
  • Konjunktureffekt: Wenn mehr Mittel in die Instandsetzung unserer Infrastruktur fließen, profitiert die Wirtschaft.
  • Bürgerwille: In einer repräsentativen Meinungsumfrage haben 71% der Bürger die Einführung einer Vermögenssteuer befürwortet, bei der Vermögen von über 1 Mio. Euro pro Haushalt mit einem Satz von 1% besteuert werden.

Die Landesvermögenssteuer:

  • Alternativen nicht durchsetzbar: Wegen der Regierungsbeteiligung von CDU/CSU im Bund ist eine bundesweite Vermögenssteuer ebenso ausgeschlossen wie eine Erhöhung anderer Steuern. Deswegen stellt sich die Frage nach besseren Möglichkeiten nicht. Nur eine Vermögenssteuer kann das Land eigenständig einführen. Eine Landesvermögenssteuer mag nicht optimal sein, aber sie ist politisch machbar und ein Schritt in die richtige Richtung.
  • Das Konzept: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag Schleswig-Holsteins ein faires Vermögenssteuerkonzept entwickelt.
  • Moderat: Wer Vermögen im Wert von mehr als 2 Mio. Euro hat, kann eine Steuer in Höhe von 1% in aller Regel aus den Erträgen des Vermögens (z.B. Miet- und Pachteinnahmen) aufbringen. Bei Großvermögen ist auch ein Teilverkauf grundsätzlich zumutbar. Bei betriebsnotwendigem Unternehmensvermögen kommt in Jahren, in denen das Unternehmen rote Zahlen schreibt, eine verzinsliche Stundung der Steuer in Betracht.
  • Erhebungsaufwand: Das DIW veranschlagt die Erhebungskosten (Verwaltung, Wertgutachten usw.) mit 2% des Steueraufkommens.
  • Steuerflucht: Mit Anpassungsreaktionen wie Wegzug ist zu rechnen. Allerdings sind die Effekte erfahrungsgemäß begrenzt (vom DIW geschätzt auf 30% des Aufkommens). In der Regel ändern Vermögende ihr Leben nicht aus Gründen der Besteuerung. Unbewegliches Vermögen (Grundvermögen, Immobilien) lässt sich ohnehin nicht abziehen.
  • Länderfinanzausgleich: Bei einer Grenzabschöpfung von 74% im Jahr 2011 verbleiben dem Land effektiv 26% des Aufkommens einer Landesvermögenssteuer. Zu fordern ist allerdings eine Gleichbehandlung mit der Grunderwerbssteuer, bei der Mehreinnahmen weitgehend dem Land verbleiben.
  • Steueraufkommen: Entsprechend der Schätzungen des DIW (500 Mio. Euro pro Jahr) kann Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Erhebungskosten (bereits eingerechnet), der Steuervermeidung (30%) und des Länderfinanzausgleichs (74%) mit Mehreinnahmen von ca. 90 Mio. Euro pro Jahr rechnen.
  • Nutzen: Jährlich 37 Mio. Euro würden einen Einstieg in die schrittweise Schuldentilgung darstellen, der mittelfristig sinkende Zinsausgaben und damit erhöhte Spielräume für das Land nach sich ziehen würde. Jährlich 37 Mio. Euro könnten auch einen erheblichen Beitrag zur Instandsetzung der öffentlichen Infrastruktur leisten. 16 Mio. Euro pro Jahr würden den Kommunen zufließen (FAG). Gelingt eine Anpassung des Länderfinanzausgleichs (siehe dort), würden sich die Erträge voraussichtlich mehr als verdoppeln.

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