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Piraten wirken: Wahlrecht für Betreute und Aus für radierbare Bleistifte in der Wahlkabine

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

Foto CC BY-NC-SA 2.0 Tim ReckmannDie geplante Wahlrechtsreform von SPD, Grünen und SSW in Schleswig-Holstein soll zwei Initiativen von uns Piraten umsetzen:

  1. Mit unserem “Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Wahlrechts behinderter Menschen” (Drs. 18/607) fordern wir seit langem, den Ausschluss von unter Betreuung stehenden Menschen von Wahlrecht zu streichen. Die Koalition will dies mit ihrem Gesetzentwurf nun umsetzen.
  2. Um immer wieder aufkommende Zweifel an der Manipulierbarkeit von Wahlen durch die Nutzung von Bleistiften zu verhindern, haben wir beantragt, im Landeswahlgesetz und im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz die Möglichkeit zu verpflichtenden Auslage dokumentenechter Stifte zu schaffen (Drs. 18/2622). Nun will auch die Koalition gesetzlich festschreiben, dass nicht radierbare Bleistifte ausgelegt werden sollen.

Bereits zu Anfang der Legislaturperiode haben wir zusammen mit der Koalition einen Antrag zur Umsetzung unserer Forderung “Wahlalter 16” eingebracht, der auch beschlossen wurde (Drs. 18/101), und hiermit eine unserer Forderung aus dem Wahlkampf 2012 unmittelbar umgesetzt. Bei der nächsten Landtagswahl dürfen 16- und 17-jährige mitwählen. Piraten wirken also!

Implizite Sperrklausel geplant

Dennoch – oder gerade deswegen? – versuchen SPD, Grüne und SSW mit ihrem Gesetzentwurf, uns Piraten aus den Kommunalparlamenten zu verdrängen. Künftig soll eine Partei oder Wählergruppe mindestens eine Zahl von 0,7 für einen einzigen Sitz erreichen müssen – bisher genügt die Zahl 0,5. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen Prozentwert. Im Einzelfall können auch 2 oder 3% der Stimmen erforderlich sein, um die Eingangshürde zu überwinden. Die Koalition nennt ihren Vorschlag “skandinavische Methode”, doch Schweden hat den Wert von 0,7 bereits wieder reduziert, um weiterhin eine proportionale Repräsentation sicherzustellen.
Gut möglich, dass wir Piraten in vielen Kommunalparlamenten nicht oder mit weniger Sitzen vertreten wären, wenn die 0,7-Regel bei der letzten Kommunalwahl gegolten hätte. Das Landesverfassungsgericht Nordrhein-Westfalens hat es bereits für verfassungswidrig erklärt, die Zahl über 0,5 hinaus zu erhöhen. Deswegen halte ich auch diesen Vorstoß der Koalition für verfassungswidrig. Wir werden notfalls vor Gericht dagegen ziehen müssen.
Die ohne Sperrklausel gewählten Kommunalparlamente leisten hervorragende Arbeit, nicht zuletzt weil sie pluralistischer besetzt sind. Einzelmitglieder oder kleinere Fraktionen sind generell ein Gewinn für jedes Parlament, weil sie frischen Wind und neue Ideen einbringen. Auch wir Piraten arbeiten vor Ort sehr konstruktiv und ernsthaft an kommunalen Themen mit. Vereinzelte Probleme haben mit den kleinen Parteien nichts zu tun, sondern sind auf das Verhalten großer Parteien zurückzuführen.
Es ist nicht akzeptabel, dass SPD, Grüne und SSW hintenrum Konkurrenz erschweren wollen. Mögen sie ihre politischen Gegner mit Argumenten bekämpfen, nicht mit Paragrafen!
Das Bild “Kreuz zur Wahl” von Tim Reckmann ist lizenziert unter einer Creative Commons CC BY-NC-SA 2.0 Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://www.flickr.com/photos/foto_db/14030349640.

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