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Piraten wollen Rechte psychisch kranker Menschen stärken [ergänzt]

Allgemein

Die Piraten im schleswig-holsteinischen Landtag haben einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte psychisch kranker Menschen vorgelegt, die zum Schutz der Allgemeinheit in psychiatrischen Krankenhäusern geschlossen untergebracht sind. Wer eine Patientenverfügung verfasst hat oder bei klarem Verstand ist, soll künftig eine Zwangsbehandlung in der Psychiatrie (z.B. mit nebenwirkungsreichen Psychopharmaka) ablehnen können. Ist eine freie Entscheidung durch den Kranken nicht möglich, soll künftig ein Richter auf der Grundlage eines gutachterlich geprüften Behandlungsplans entscheiden. Jedem Patienten soll außerdem zur Wahrnehmung seiner Rechte ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden.
Hintergrund des Gesetzentwurfs sind mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Zwangsbehandlung. Zuletzt hat das Amtsgericht Oldenburg i.H. mit Beschluss vom 25.01.2013 (Az. 20 XIV 36/13 L) entschieden, dass psychisch kranke Menschen in Schleswig-Holstein zurzeit nicht gegen ihren Willen behandelt werden dürften. Der Grund: Das schleswig-holsteinische “Psychisch-Kranken-Gesetz” sehe kein “der Zwangsbehandlung vorausgehendes Verfahren” vor und lasse insbesondere die “Einschaltung einer unabhängigen Stelle” vor der Entscheidung über die Zwangsbehandlung vermissen. Das Amtsgericht hat die Frage deshalb dem Landesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
“Menschen in Psychiatrien zwangsweise zu behandeln, ist ein äußerst schwerer Eingriff in ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit”, erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei. “Deswegen darf eine Zwangsbehandlung nicht unter so geringen Voraussetzungen zugelassen werden wie es bisher der Fall ist. Der Landtag muss das ‘Psychisch-Kranken-Gesetz’ nun im Dialog mit allen beteiligten Gruppen (einschließlich psychiatriekritischer Verbände) nachbessern und die Rechte der betroffenen Menschen deutlich stärken. Weil eine Behandlung psychisch kranker Menschen, von denen eine Gefahr für sich oder andere ausgeht, in Schleswig-Holstein zurzeit nicht möglich ist, ist zügiges Handeln geboten.”
Der Landtag wird den Gesetzentwurf in zwei Wochen in erster Lesung beraten.
Ergänzung vom 15.09.2013:
Das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht hat sich aus formalen Gründen erledigt, deshalb wird es zu keiner Gerichtsentscheidung kommen.
Bezüglich unseres Gesetzentwurfs haben wir im zuständigen Ausschuss vereinbart, den angekündigten eigenen Gesetzentwurf des Justizministeriums abzuwarten und dann eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen.

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