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Privatisierung digitaler Ermittlungen [ergänzt]

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag
Wie das NDR-Fernsehen berichtet, übertragen Staatsanwaltschaften und Polizei die Auswertung von Datenträgern (Computern, Festplatten) häufiger privaten Sachverständigen. Manchmal sind diese Sachverständige schon bei Durchsuchungen dabei.
Das Landgericht Kiel hat vor einigen Jahren entschieden, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wegen Befangenheit nicht mit der Auswertung von Datenträgern in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung beauftragt werden darf. Ferner hat das Gericht klargestellt, dass die Staatsanwaltschaft “zunächst selbst oder durch ihre Ermittlungspersonen zumindest eine Sichtung vornehmen [muss], um die Notwendigkeit einer sachverständigen Begutachtung beurteilen zu können.”
Aus meiner Sicht muss der Staat in der Regel selbst in der Lage sein, digitale Datenträger auszuwerten. Dies ist in Anbetracht der Sensibilität der gespeicherten Informationen (z.B. private oder geschäftliche E-Mails, Fotos) geboten. Nur wenn ausgefallene Spezialkenntnisse gebraucht werden, kann ein Outsourcing erforderlich sein.
Um mehr herauszufinden, habe ich eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, die noch nicht beantwortet ist.

NDR-Beitrag (inkl. Stellungnahme von mir) als Video ansehen

Ergänzung vom 20.03.2014: Siehe jetzt auch den Stern-Beitrag “Der überforderte Staat

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