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Restalkohol und Obszönitäten nach Feier der Polizeigewerkschaft für Polizeianwärter

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Trotz Kritik der PIRATEN hat die Leitung der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung (PD AFB) in Eutin der Polizeigewerkschaft GdP erneut erlaubt, am 28. Februar 2018 in den Liegenschaften der “Polizeischule” ein Begrüßungsfest für junge Polizeianwärter mit Alkoholausschank zu veranstalten. Wie die Gewerkschaft der Polizei nun mitteilt, sollen nach dem Fest Restalkohol im Dienst sowie beleidigende und obszöne Inhalte auf einer Tafel festgestellt worden sein.

„Für die chronischen Alkoholprobleme in der Polizeiausbildung ist die Ignoranz von Polizeiführung und Innenministerium hauptverantwortlich“, erklärt der Innenexperte der Piratenpartei Patrick Breyer. „Das ‚betreute Betrinken‘ auf dem Ausbildungsgelände, das wir PIRATEN noch wenige Tage zuvor erfolglos angeprangert hatten, hat einen neuerlichen Skandal geradezu provoziert. Warum musste das Vertrauen in die Polizei erst weiter erschüttert werden, bevor jetzt hoffentlich endlich Gewerkschaftsfeiern von dem Ausbildungsgelände verbannt werden?“

Hintergrund: Auf Anfrage der PIRATEN räumte das Innenministerium 2016 ein, dass in den letzten Jahren sieben Polizeianwärtern die „Dienstverrichtung unter dem Einfluss von Restalkohol“ vorgeworfen wurde. Anfang 2015 soll ein Ausbilder auf einer Feier gegenüber einer minderjährigen Polizeianwärterin sexuell übergriffig geworden sein. 2017 geriet die Eutiner Einrichtung in die Schlagzeilen, weil stark angetrunkene Polizeibeamte nach einer Feier nachts die Stuben der Polizeischüler aufgesucht und sie bedrängt und belästigt hatten. Nun soll sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit der Enthüllung der PIRATEN im Jahr 2016 befassen, dass sexistisches und rassistisches Verhalten von Polizeianwärtern trotz Prüfung durch Beamte des Innenministeriums nicht dienstrechtlich geahndet wurde.

Nicht-öffentliche Presseinfo des Landespolizeiamts

Im Rahmen des Pressegespräches am 18.09.2017 hatten wir angekündigt, frühzeitig und transparent über Vorfälle in der PD AFB Eutin zu berichten. An diese Ankündigung knüpfe ich nun an und möchte Sie über zwei aktuelle Vorkommnisse informieren. Diese sind im Nachgang einer Veranstaltung am Mittwoch, den 28.02.2018, bekannt geworden.

1.
Bei einem Auszubildenden ist zu Dienstbeginn am Donnerstagmorgen Atemalkohol festgestellt worden. Bereits einige Stunden zuvor war er aufgrund seines Trunkenheitsgrades aufgefallen.

Dazu folgender Hintergrund: Polizeibeamten ist der Konsum von Alkohol während der Dienstzeit strikt untersagt. Außerdem – und dies ist im vorliegenden Fall von Relevanz – ist beim Alkoholgenuss außerhalb der Dienstzeit sicherzustellen, dass jegliche Beeinflussung (Restalkohol) zu Dienstbeginn ausgeschlossen wird. Dies gilt für alle Polizeibeamt/Innen und selbstverständlich auch schon im Ausbildungsverhältnis.

2.
In einem Unterkunftsgebäude ist am 01.03.2018 ein Schriftzug mit vulgär-beleidigendem Inhalt festgestellt worden. Dieser Schriftzug war auf ein Whiteboard geschrieben worden. Aufgrund dieses Schriftzuges ist ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen den oder die noch unbekannten Täter eingeleitet worden.

Am 28.02.2018 fand eine gewerkschaftlich organisierte Begrüßungsveranstaltung statt. Ob die beiden Vorfälle in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung stehen, ist noch nicht geklärt. Es laufen nun die dienstrechtlichen und strafrechtlichen Prüfungen zu beiden Vorfällen. Neben diesen Ermittlungen stehen die Fürsorgeaspekte gegenüber den Betroffenen im Vordergrund.

In welchem Rahmen können wir initiativ über Vorfälle berichten?

Wir erkennen das öffentliche Interesse an und berichten aktiv über bekannt gewordene Vorfälle. Die Landespolizei steht zugleich in der Verpflichtung, die Rechtsstaatlichkeit von Ermittlungsverfahren zu gewährleisten. Dazu zählt insbesondere eine gründliche und Verfahrensrechte Betroffener stets berücksichtigende Sachverhaltsaufklärung. Des Weiteren gilt die Unschuldsvermutung nicht nur im Strafverfahren, sondern auch im Disziplinarverfahren: Vorverurteilungen, insbesondere öffentliche, darf es nicht geben. Die handelnden Verantwortlichen der Landespolizei beachten außerdem ihre besondere Fürsorgeverantwortung gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dies gilt auch für den Fall von bekannt gewordenen Anschuldigungen.

Jedes Jahr beginnen 400 neue Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung in der PD AFB. Diese jungen Menschen stehen häufig noch in der Phase charakterlicher Reifung. Nicht trotzdem, sondern deswegen legen wir strenge Maßstäbe an ein adäquates und dem Polizeiberuf stets gerecht werdendes Verhalten an. Dies gilt sowohl innerdienstlich und wie im vorliegenden Fall auch außerdienstlich.

Pressemitteilung der GdP

Jährlich treten hunderte junge Menschen ihren Dienst bei der Landespolizei in Altenholz und Eutin an. Die Gewerkschaft der Polizei richtet seit Jahren außerhalb des Dienstes Begrüßungsveranstaltungen für Anwärterinnen und Anwärter aus, damit sich die Kolleginnen und Kollegen untereinander kennenlernen.

Jetzt gibt es einen bedauerlichen Vorfall von Restalkohol im Dienst. Dieser Einzelfall ist formal – auch unter Beachtung von Fürsorgegedanken – zu bearbeiten. Ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zur GdP-Veranstaltung gibt, ist derzeit noch unklar.

Außerdem hat die GdP erfahren, dass am gestrigen Morgen ein Schriftzug mit obszön-beleidigendem Inhalt an einem Whiteboard in einem Unterkunftsgebäude vorhanden gewesen sei. Die GdP begrüßt, dass der Sachverhalt angezeigt wurde und unterstützt die weitere Aufklärung.

Der Landesvorstand

Pressemitteilung der DPolG

Die nachfolgende Presseinfo des Landespolizeiamtes veröffentlichen wir zur Kenntnisnahme.

Wir begrüßen die hergestellte Transparenz. Die Vorfälle sollten zügig aufgeklärt werden, ein Urteil selbstverständlich erst nach Vorliegen aller Aspekte fallen.

Insofern eine “gewerkschaftliche Begrüßungsveranstaltung” als möglicher Zusammenhang hergestellt wird sieht sich der DPolG-Landesvorstand zu einer Klarstellung genötigt.

Am 28.2.2018 fand ab ca 16 Uhr im Vorraum der Kantine eine von GdP und DPolG ausgestattete Informationsveranstaltung statt. Hier wurden Gespräche mit den Auszubildenden gesucht, um sie über gewerkschaftliche Leistungen zu informieren.

Im Anschluss fand dann offenbar die Begrüßungsfeier der GdP statt. Diese findet regelmäßig nach Einstellungsterminen statt. Hierzu werden der GdP von der Behördenleitung Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, damit diese Party stattfinden kann. Der Landesvorstand der DPolG legt Wert auf die Feststellung, dass sie mit dieser Feier nichts zu tun hat und dieses Format auch nicht gutheißt. Sollte sich herausstellen, dass zwischen den Fehlverhalten von Auszubildenden und der Feier ein kausaler Zusammenhang besteht wird auch die Frage der Verantwortung der Behördenleitung zu stellen sein.

Der Landesvorstand

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