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Rot-grüne Regierungen fordern anlasslose Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungsdaten

Allgemein

TraueranzeigeAuf Antrag des grün-rot regierten Baden-Württembergs fordert die Justizministerkonferenz die Wiedereinführung einer verdachtslosen und flächendeckenden Vorratsspeicherung unserer sämtlichen Verbindungen, Standorte und IP-Adressen – mit Zustimmung fast aller rot-grün regierter Länder. Diese Positionierung belegt eindrucksvoll, dass mit einer rot-grünen Bundesregierung (erst recht natürlich mit einer “großen Koalition”) eine neuerliche Totalsammlung von Informationen über alle unsere Telefonate, E-Mails und Internetverbindungen droht.
In dem am 12./13. Juni 2013 gefassten Beschluss zum Thema “Kinder vor Gefahren des ‘Cyber-Grooming’ wirksam schützen” fordert die Justizministerkonferenz “die Bundesregierung auf, zeitnah eine sachgerechte und verfassungskonforme Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen, da ohne Kenntnis der Verbindungsdaten aus der Kommunikation des Täters mit dem Kind in vielen Fällen ein Tatverdächtiger nicht ermittelt werden kann.” Laut Bundesjustizministerin haben diesen Beschluss alle rot-grün regierten Länder mit Ausnahme Niedersachsens mitgetragen. Das rot-grün-blaue Schleswig-Holstein war wohl ebenfalls dagegen, ich gehe der Frage nach. Wie die schwarz-gelb und rot-rot regierten Länder abgestimmt haben, bleibt auch zu klären. Zugestimmt haben jedenfalls die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Ihre Justizminister gehören zwar der SPD an, sie vertreten in der Justizministerkonferenz jedoch ihr gesamtes Land. Laut Bundesrat beziehen in den Fachkonferenzen “die Länder” Position gegenüber dem Bund, Beschlüsse in Sachfragen kämen sogar “in der Regel nur bei Einstimmigkeit zustande”. Bremen hat selbst eine klare Absage an die Vorratsdatenspeicherung im dortigen Koalitionsvertrag nicht an der Zustimmung gehindert.
Es ist erschreckend, dass Regierungen aller Couleur wissenschaftliche Nachweise der fehlenden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung ebenso ignorieren wie die vom Europäischen Gerichtshof wohl bald festzustellende Unvereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta sowie den Missbrauch von Vorratsdatensammlungen durch Geheimdienste wie den NSA (Prism war am 9. Juni und damit Tage vor dem Beschluss der Justizminister bekannt geworden). Plakat_SpeicherungNachdem auch die FDP eine anlasslose und flächendeckende IP-Vorratsdatenspeicherung vorschlägt, sind die PIRATEN die einzigen zuverlässigen Garanten für unsere Bürgerrechte im digitalen Zeitalter.
Wir müssen den Bundestagswahlkampf jetzt nutzen, um den bisher weitreichendsten Angriff auf unser Recht auf ein privates und selbstbestimmtes Leben, nämlich die flächendeckende Vorratsdatenspeicherung, zu verhindern! Denn der Einstieg in eine anlasslose, unterschiedslose Erfassung menschlichen Verhaltens wäre der Ausstieg aus Rechtsstaat und Kommunikationsfreiheit, so wie wir sie kennen. Das dürfen wir nicht zulassen.
Siehe auch:

  • Piratenpartei vom 12.06.2013: Innenpolitischer Sprecher für innere Sicherheit [geändert am 12.08.2013] der grünen Bundestagsfraktion fordert Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung
  • Patrick Breyer vom 19.02.2013: Von den sechs rot-grünen Koalitionen auf Landesebene sprechen sich nur die Koalitionsverträge für das kleine Bremen und für Schleswig-Holstein gegen jede Form der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung aus
  • daten-speicherung.de vom 04.07.2013: CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne verantwortlich für Gesetze zur Bestandsdatenauskunft
  • daten-speicherung.de: Übersicht deutscher Sicherheits- und Überwachungsgesetze, ihres kritischen Inhalts und des Stimmverhaltens der Fraktionen im Deutschen Bundestag
  • Brief zum Thema Vorratsdatenspeicherung und Kindesmissbrauch

Ergänzung vom 23.07.2013: Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Justizministeriums habe die Justizministerin gegen die Forderung nach Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Eine Gesamtabstimmung über den Beschluss habe nicht stattgefunden und es gelte auch kein Einstimmigkeitsprinzip. Der Beschluss sei mit Mehrheit angenommen worden.

Kommentare

12 Kommentare
  • Jörg Rupp

    (copy&paste) Zur Justizministerkonferenz muss man wissen, dass dort, wie bei anderen Fachminister-Konferenzen, das Ressortprinzip gilt, das heißt, die Position des jeweiligen Ministeriums muss eben (leider) nicht koalitionsintern anbgestimmt werden, was wiederrum bedeutet, dass wir die roten Justizminister nicht anhalten können, sich bei Abstimmungen, zum Beispiel zur VDS, zu enthalten oder entsprechende Vorstöße abzulehnen.
    Andererseits weiß jedeR PolitikerIn um den Umstand, dass auf den Fachkonferenzen das Ressortprinzip gilt. Vor diesem Hintergrund zeugt der Vorwurf der Piraten in unsere Richtung von einer gewissen Panik angesichts der Umfragewerte

  • Sigmar

    @Jörg Genau.. *hust* … darum steht auch im Grün-Roten Koalitionsvertrag BaWü, dass die Grünen für eine “verfassungskonforme Umsetzung der VDS” sind.
    Schon klar.
    Nee jetzt mal im ernst: Wenns euch wichtig genug wäre, würdet ihr euch eure Koalitionspartner vorknüpfen. Aber dazu sind euch Bürgerrechte eben nicht wichtig genug. Reicht ja sich feige mich Resssortgeschwurbel rauszureden. Das ist beqzuem, aber nich glaubwürdig.

  • Anonym

    Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!
    Wer war dabei? Die grüne Partei!
    Belügt euch nicht weiter selbst und hört endlich auf wählen zu gehen. Ihr habt keinen Einfluss auf solche Vorhaben noch werdet ihr egal mit welchem demokratischen Aufwand irgendetwas an diesem Sytem ändern.
    Europa und mit ihm dieses ganze Regierungssystem wird von alleine zerfallen, gebt dem einfach noch ein wenig Zeit. Erst aus dem dann entstehenden Chaos kann sich etwas Neues bilden, hoffentlich keine Demokratie, davon haben wir genug.

  • JoernPL

    Lieber Patrick,
    dieser Post ist an Peinlichkeit mal wieder kaum zu überbieten. Du kaust einfach nur nach, was FDP-Politiker auf Bundesebene versuchen, uns seit mehreren Wochen anzudichten – übrigens ohne Erfolg. Da Du die Diskussion ja scheinbar nicht mitbekommen hast, schau doch einfach mal in meine Twitter-Timeline dazu oder guck Dir Konstantins Reaktion auf eine entsprechende Nachfrage im Plenum des Bundestages vor mehreren Wochen an!
    Gestern hat Dein SH-MdL-Kollege Wolfgang Kubicki ebenfalls schon eine PM mit ganz ähnlichem Tenor rausgegeben – und sich damit ebenfalls ein grandioses Eigentor geschossen.
    Dass Du die Kubicki-Argumentation heute eins zu eins übernimmst, lässt zwei Schlüsse zu: Entweder hast Du tatsächlich den gestrigen Vorgang nicht mitbekommen, oder Du schwingst Dich einmal mehr zu dem Aufklärer auf, in diesem Fall bei einer Sache die längst “aufgeklärt” ist.
    Die beiden PMs von Justizministerium SH, das längst noch einmal bestätigt hat, dass das Ministerium bei der Abstimmung in der Justizministerkonferenz über das Papier – dem Koaltionsvertrag folgend – die Passage zur VDS abgelehnt hat, und die PM der Grünen zu den Vorwürfen von Kubicki, in der auch sie noch einmal klarstellen, dass die einzige Grüne Justizministerin (NDS) ebenfalls die Passage und damit die VDS abgelehnt hat, hast Du ja sicherlich gesehen, oder?
    Wie Jörg auch schon richtig schrieb, gilt bei allen Fachkonferenzen, also nicht nur bei der JuMi, sondern z.B. auch bei der von uns allen geliebten Innenministerkonferenz, das Ressortprinzip, das heißt Dinge werden nicht koalitionsintern abgestimmt, was angesichts immer wieder vorkommender, aus bürgerrechtsperspektive fragwürdiger, Vorstöße von Seiten des Koalitionspartners (dies gilt nicht für SH!) für uns zweifellos ein gewisses Problem darstellt.
    Gleichzeitig weiß aber jedeR, der sich ernsthaft mit Politik auseinandersetzt und keinen Bock auf Diskussionen auf Stammtisch-Niveau hat, um diesen Umstand.
    Genauso wie jeder weiß, dass man, wenn man dann versucht, die Position, die in einer Fachministerkonferenz von einem einzigen Vetreter eines Ministeriums vertreten wird, als Koalitionsmeinung darzustellen, sich nur selbst ins Abseits stellt.
    Deine ständigen in diese Richtung zielende Vorstöße sind echt populistisch, Patrick!
    Einerseits mit Grünen gemeinsam gegen die #VDS in Karlsruhe zu klagen und dann den selben Grünen zu unterstellen, sie seien jetzt plötzlich für die VDS, ist doch einfach absurd! Warum klagst du denn dann gemeinsam mit diesen angeblichen Vorratsdatenspeicherungs-Befürwortern? Das grenzt doch echt an Schizophrenie!
    Zeig doch, statt ständig auf irgendwelche Koalitionsvertrags-Formulierungen eines einzigen (!) Bundeslandes zu verweisen (warum erwähnst Du zum Beispiel nicht die Formulierung im SH-Koaltionsvertrag, was aus Deiner Warte doch sehr viel naheliegender wäre?!), ganz einfach eine Initiative, bei der eine rot-grüne Koalition sich für die VDS ausgesprochen hat!
    Beste Grüße
    JoernPL

    • Patrick Breyer

      Lieber Jörg,
      ich finde die Fakten peinlich, nicht meinen Post:

      • Die Justizminister der rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern eine Vorratsdatenspeicherung, selbst wo ein entgegen stehender Koalitionsvertrag besteht (Bremen).
      • Rot-grüne Koalitionsverträge äußern sich teilweise gar nicht zur Vorratsdatenspeicherung, teilweise nicht klar ablehnend (Niedersachsen: “Die rot-grüne Koalition wird sich auf Europa- und Bundesebene, im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz, gegen die derzeit diskutierten Varianten der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.” Baden-Württemberg: “Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.”)
      • Der innenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion fordert die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

      Dass Schleswig-Holstein dem Beschluss der Justizministerkonferenz zugestimmt hätte, habe ich nie behauptet, weshalb ich deine Kritik nicht verstehe (wenn die Justizministerin nur den “Unterpunkt” mit der Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, bleibt allerdings die Frage ihres Verhaltens bei der Gesamtabstimmung zu diesem Beschluss).
      Dass ich “mit Grünen gemeinsam gegen die #VDS in Karlsruhe” geklagt hätte, ist mehrfach falsch. Erstens handelte es sich um eine Verfassungsbeschwerde und zweitens haben die Grünen eine eigene Beschwerde eingereicht und sich nicht unserer Sammelbeschwerde mit über 34.000 Beschwerdeführern angeschlossen. Natürlich kämpfen wir in einem breiten Bündnis gegen die Vorratsdatenspeicherung – um so schockierender ist es, von Umsetzungsforderungen aus euren Reihen erfahren zu müssen, was übrigens auch europarechtlich überhaupt nicht Not tut.
      Was das Ressortprinzip angeht, würde ich dann wenigstens von den grünen Fraktionen in Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine klare Pressemitteilung erwarten, wonach jede Form von Vorratsdatenspeicherung abgelehnt werde. Setzt euch doch bitte mal dafür ein, dass das kommt.

  • JoernPL

    ganz kurz noch nachgeschoben, wenn selbst die “WELT”, die ja nun nicht gerade im Verdacht steht, nen grünes Kampfblatt zu sein in Ihrer heutigen Ausgabe folgendes schreibt, sollte Dir das echt Anlass sein, Deine These vielleicht nochmal zu überdenken:
    “”Und gerade erst vor vier Wochen wandte sich die einzige grüne Landesjustizministerin Antje Niewisch-Lennarz aus Niedersachsen, auf einer Ministerkonferenz gegen den neuen Anlauf eines SPD-Kollegen für die Vorratsdatenspeicherung. Entsprechend unbefangen kann die Partei jetzt Glaubwürdigkeit demonstrieren.”
    Cheers
    JoernPL

  • Anonym

    Den Päderasten der Grünen ist nicht zu trauen, den Volksverrätern und Verfassungsfeinden von der SPD sowieso nicht.

  • JoernPL

    @Anonymous
    ich fass mal eben deine letzen beiden Posts zusammen: “Demokratie abschaffen, Päderasten aufknüpfen”. Kommt einem irgendwie seltsam bekannt vor.
    Keinen Fußbreit!
    JoernPL

  • Frank Topel

    Ich weiß die deutliche Positionierung der Grünen zu diesem Thema wirklich zu schätzen.
    Dennoch bleibt ein mehr als fader Beigeschmack, wenn #VDS auch von Landesregierungen mit Grüner Beteiligung gefordert wird.
    Der schulterzuckende Hinweis auf das Ressortprinzip erinnert mich entfernt an die Rechtfertigungsversuche von Soldaten der Wehrmacht, die “lediglich Befehle auszuführen hatten”. Mir ist der inhaltliche Unterschied bei diesem Vergleich natürlich bewusst.
    Aber dennoch muss die Frage erlaubt sein, welche Versuche/Maßnahmen ihr in den entsprechenden Landtagsregierungen unternommen habt, um Eurem Koalitionspartner zu sagen “Das geht mit uns nicht!”?

  • JoernPL

    @Patrick: vielleicht einfach mal kurz googeln, wer der innenpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion ist?!

  • Bill Green

    Lieber Patrick,
    Deine Überschrift ist doch unseriös und ist vom Sachverhalt nicht gedeckt. Die einzige grüne Justizministerin hat doch offenbar dagegen gestimmt, was SPD-Minister anderer Länder da einsam entschieden haben.
    Du bist erfahren genug zu wissen, daß vor solcher Positionierung einzelner Fachminister die nicht ihre Kabinettskollegen anderer Couleur um Zustimmung fragen.
    Also hätte Deine Überschrift zutreffend etwa lauten müssen:
    “Grüne widerspricht Forderung von SPD-Justizministern nach anlaßloser VDS” .
    Schade, wenn Deine früheren geschätzten Sorgfalts-Maßstäbe nach Eintritt bei Piraten so gelitten hätten.
    MfG

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