Schleswig-Holstein lehnt Entschädigung von Heimkindern ab
Nach Medienberichten haben sich die Länder gegen eine Beteiligung an einem Hilfsfonds für Menschen ausgesprochen, die in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie misshandelt wurden. Seither ist keine Lösung gefunden worden. Mich interessiert, welche Rolle Schleswig-Holstein dabei gespielt hat. Ich habe beim Sozialministerium nachgefragt. Die Antwort:
Die Bundesländer haben sich einstimmig – schon auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2013 – dafür ausgesprochen, dass auch die Menschen, die im Kinder- und Jugendalter Unrecht und Leid in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahren haben, dafür eine Entschädigung erhalten sollten. Da die Zahl der Anspruchsteller des derzeitigen Heimkinderfonds nur geschätzt werden konnte, waren die ursprünglichen Mittel schnell aufgebraucht. Die Auszahlungen an die Anspruchsteller verzögerten sich, da erst Mittel durch Bund, Länder und Kirchen nachgezahlt werden mussten. Da für die Zahl der möglichen Betroffenen im Bereich Behindertenhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie noch ungenauere Schätzungen vorliegen, haben die Bundesländer einschließlich Schleswig-Holsteins mehrheitlich aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds jedoch Zweifel, dass eine weitere Fondslösung geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen.
Daher wurde die schon 2013 durch die ASMK eingerichtete gemeinsame und künftig länderoffene Arbeitsgruppe und Bund aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid auch mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme besser anerkannt werden kann. Möglichkeiten dazu werden z.B. im Rentenrecht oder dem Opferentschädigungsrecht gesehen.
Neben den Fragen von finanziellen Ausgleichsmaßnahmen hat die Landesregierung sich auch der Aufarbeitung des geschehenen Unrechts als wichtige Aufgabe angenommen. Diese Aufarbeitung sieht als Adressaten sowohl die Opfer als auch die Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie. Bei der Suche um eine geeignete renommierte Persönlichkeit, die einem solchen Auftrag gerecht werden kann, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung die frühere Landespastorin Frau Petra Thobaben für diese schwierige Aufgabe gewinnen können. Die Beauftragung wurde zum 1.11.2014 ausgesprochen.
Kommentare