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Schleswig-Holstein will Meldedaten der Bürger umfangreich sammeln und weitergeben

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag Pressemitteilungen (SH)

Die ausufernde Weitergabe unserer Meldedaten wurde 2014 im Zusammenhang mit dem Bundesmeldegesetz hochkontrovers diskutiert. Doch nun will Schleswig-Holstein über das umstrittene Bundesmeldegesetz noch hinaus gehen. Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die heutige Zustimmung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags zum neuen Landesmeldegesetz:

Der von SPD, Grünen und SSW geplante Umgang mit unseren zwangsweise erhobenen Meldedaten ist ausgesprochen bürger- und datenschutzunfreundlich:

  • Ohne Einwilligung der Einwohner des Landes, das so genannte ‘Opt-In’-Verfahren, soll Ministerpräsident Albig über unsere Alters- und Ehejubiläen informiert werden.
  • Alle möglichen Behörden sollen einen Online-Zugriff auf Meldedaten erhalten – noch weiter reichend als im Bundesgesetz bereits vorgesehen und ohne dass der Zweck des Datenabrufs konkret festgelegt wäre. Das dürfte verfassungswidrig sein.
  • Touristen sollen in Kurorten auch sämtliche Mitreisenden einschließlich ihrer Kinder anzugeben haben, obwohl das zur Erhebung der Kurtaxe gar nicht erforderlich ist.

Was schon heute Usus sein mag, ist keine Entschuldigung. Wenn schon das Bundesmeldegesetz künftig den Schutz unserer Daten in der Gesamtschau weit absenken soll, dann darf das Land nicht an den Stellen, an denen der Bund Einschränkungen vorsieht, einfach so weiter machen wie bisher. Offenbar hat die grün-rot-blaue Koalition wieder einmal vergessen, was sie den Bürgern noch im Koalitionsvertrag versprochen hat: ‘Die informierte Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung von Daten wollen wir zum Grundprinzip machen.’

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