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Schleswig-Holsteiner sollen keine Grundrechte bekommen

Allgemein

Den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern sollen in der Landesverfassung keine Grundrechte in Form eines Grundrechtskatalogs zugesichert werden. Dies ist das Ergebnis einer Arbeitssitzung der Mitglieder des Ausschusses zur Reform der Landesverfassung gestern morgen.
Wir PIRATEN treten dafür ein, einen Grundrechtekatalog in die Landesverfassung aufzunehmen, der unter anderem ein Recht der Bürger auf Zugang zu staatlichen Dokumenten (Informationsfreiheitsrecht) und ein Recht auf Schutz vor staatlicher Überwachung (informationelles Selbstbestimmungsrecht) verbriefen soll. Dafür gibt es im Landtag aber keine Mehrheit, wie sich heute gezeigt hat. Es soll daher weiterhin bei den im Grundgesetz von 1949 vorgesehenen Grundrechten bleiben, obwohl viele andere Bundesländer darüber hinaus gehende Grundrechtskataloge in ihre Landesverfassungen aufgenommen haben (z.B. ein Recht auf freien Zugang zu Naturschönheiten in die bayerische Landesverfassung).
Ich bedauere sehr, dass eine Stärkung des Grundrechtsschutzes der Menschen in Schleswig-Holstein nun vom Tisch ist. In Zeiten eines immer mächtigeren Staatsapparats täte ein Ausbau der Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger als Gegengewicht dringend Not. Wir Piraten werden bei den anstehenden Beratungen weiterhin für mehr Bürgerrechte, Transparenz und Mitbestimmung kämpfen. Wir fordern unter anderem niedrigere Hürden für Volksentscheide sowie Volksentscheide über Verfassungsänderungen.
Der Sonderausschuss zur Verfassungsreform wird am nächsten Montag in öffentlicher Sitzung zusammen treffen und über die Aufnahme von Zielen in die Landesverfassung wie zum Beispiel ein Bekenntnis zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zum Ehrenamt, zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Landesgebiet, zur Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit beraten.
Weitere Informationen zum Sonderausschuss Verfassungsreform

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