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Staatsinteressen vor Aufklärung? Anfrage zu Sperrerklärungen geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Akten und die Aussage von Beamten vor Gericht verhindern, wenn es im Staatsinteresse erforderlich ist. Ich frage mich, wie häufig davon Gebrauch gemacht wird, und will bei der Landesregierung nachfragen:

Sperrerklärungen
1. Zu den in den letzten fünf Jahren abgegebenen Sperrerklärungen nach § 96 der Strafprozessordnung (StPO) wird um Mitteilung der folgenden Informationen gebeten:
a) Jahr der Erklärung
b) anfragendes Gericht
c) gerichtliches Aktenzeichen
d) angefragtes Beweismittel
e) Gegenstand des Verfahrens
f) gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung
2. Zu den in den letzten fünf Jahren nicht erteilten Genehmigungen zur Aussage als Zeuge wird um Mitteilung der folgenden Informationen gebeten:
a) Jahr der Entscheidung
b) Gericht oder andere Stelle, vor der ausgesagt werden sollte
c) gegebenenfalls gerichtliches Aktenzeichen
d) Zweck der Aussage (Verfahrensgegenstand)
e) gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der nicht erteilten Genehmigung

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.
Übrigens ein krasser Fall aus der Vergangenheit:

Der Petent beanstandet zum wiederholten Male, dass ihm die Einsicht in Ermittlungsakten verwehrt werde. … Im Zuge des Strafprozesses habe das Gericht verlangt, die Identität des Hauptbelastungszeugen offen zu legen. Darauf hin habe das Innenministerium eine Sperrerklärung nach § 96 der Strafprozessordnung (StPO) abgegeben, die jedoch mit rechtskräftigem verwaltungsgerichtlichen Urteil aufgehoben worden sei. Auch ein neuerlicher, erst nach weiteren neun Monaten abgegebener Sperrvermerk sei rechtswidrig gewesen. Gleichwohl habe man Gericht und Petent die verlangte Auskunft weiterhin vorenthalten.

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