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Staatsleistungen an die Kirchen: Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Landtag

Die Staatsleistungen an die großen Kirchen begründen sich u.a. in Verträgen zu sogenannten Enteignungen von Gütern und Ländereien im Kontext des westfälischen Friedens und des Reichsdeputationshauptschlusses. Diese angeblichen Enteignungen wurden im Jahr 1803 abgeschlossen. Mit Artikel 137 (1) der Weimarer Reichsverfassung (WRV) wurde die Staatskirche aufgehoben, neben einer institutionellen Trennung erfolgt mit Artikel 138 (1) WRV auch eine vollständige finanzielle Trennung. Lediglich übergangsweise sollte eine weitere Zahlung von Staatsleistungen erfolgen (siehe auch Artikel 173 WRV).
Das Grundgesetz (GG) gibt den eindeutigen Verfassungsbefehl zur Ablösung der Staats­leistungen in Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 138 (1) WRV, dieser unterliegt nur in engen zeitlichen Grenzen der politischen Opportunität.
Vor diesem Hintergrund will ich der Landesregierung folgende Fragen stellen:

Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
1. Welche den Kirchen gehörenden Ländereien und Güter im jetzigen Staatsgebiet von Schleswig-Holstein wurden bis 1803 enteignet? Wie beziffert die Landesregierung den Wert dieser Ländereien und Güter im einzelnen?
2. Zu welchen Zeitpunkten und in welcher Form fanden die Enteignungen statt? Waren sie nach damaligem Recht legal?
3. Wie hoch sind die Staatsleistungen (aufgestaffelt nach Jahren und Empfänger), die das Land Schleswig-Holstein seit Gründung der Bundesrepublik an die beiden großen Kirchen geleistet hat? Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Zahlungen? Ist das Land verpflichtet, die Zahlungen zu leisten?
4. Welche Gegenleistung erhält das Land für die gezahlten Staatsleistungen?
5. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, die in der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz geforderte Ablösung der Staatsleistungen umzusetzen?

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.

Kommentare

2 Kommentare
  • Johann-Albrecht Haupt

    Lieber Herr Breyer, in Frage 1 bitte nicht “bis 1803”, denn möglicherweise wurde auch danach enteignet. In Frage 2 bitte Satz 2 streichen: das kann niemand mehr seriös beantworten. Frage 3 ist beantwortet (www.staatsleistungen.de) und ergänzend wird mit Hinweis auf die geschlossenen Staatskirchenverträge beantwortet. Daher ist Frage 3 wenig sinnvoll. Frage 4 ist unsinnig, weil Staatsleistungenper definitionem gegenleistungsfrei sind. Frage 5 ist wichtig: Was hat die Landesregierung auf den Landtagsbeschluss vom 12. Dezember 2013 (Änderungsantrag der Regierungsfraktionen Drs. 18/1411) unternommen?

    • Patrick Breyer

      Sehr geehrter Herr Haupt,
      besten Dank für Ihre Hinweise. Ich habe die Fragen entsprechend geändert (siehe Pad).

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