Stoppen Sie das CETA-Freihandelsabkommen, Ministerpräsident Albig!
tagesschau.de hat von wenigen Stunden den bisher geheim gehaltenen CETA-Vertragstext veröffentlicht. Mein Kommentar:
Mit dem heute geleakten CETA-Abkommen könnten auf Schleswig-Holstein hohe Schadensersatzforderungen etwa des kanadischen PRD-Konzerns vor privaten Schiedsgerichten wegen des hierzulande geplanten Fracking-Verbots zukommen. Es ist völlig inakzeptabel, dass aufgrund von Geheimverhandlungen unsere gewählten Volksvertretungen im Schutz unserer Grund- und Verbraucherrechte oder unseres Grundwassers behindert werden. Die Bundesländer stehen jetzt ebenso wie der Bund in der Verantwortung, diesen Angriff auf Demokratie, Transparenz und Rechtsstaat zu stoppen. Ich fordere Ministerpräsident Albig auf, dieses Abkommen im Bundesrat abzulehnen und mit anderen Ländern eine Allianz zum Stopp dieses Vorhabens zu bilden!
Hintergrund:
Die Länder verfügen im Bundesrat über ein Vetorecht zur Verhinderung der Ratifikation des Freihandelsabkommens. Schleswig-Holsteins Landesregierung hat sich bisher geweigert, sich ohne Kenntnis des Vertragstextes auf ein Abstimmungsverhalten festzulegen oder auch Fragen zu den Auswirkungen des Abkommens auf Land und Kommunen zu beantworten.
Nachdem wir PIRATEN im Landtag eine Ablehnung von CETA beantragt haben, haben die Koalitionsfraktionen Anforderungen aus ihrer Sicht aufgestellt. Diese Anforderungen sind allesamt nicht erfüllt: Eine offizielle Veröffentlichung des Vertragstextes ist bis heute nicht erfolgt. Das Abkommen könnte zu einem Abbau von Verbraucherrechten führen, etwa zu Einschränkungen des privaten Tauschs von Musik und Filmen. Künftige Stärkungen des Verbraucher- und Umweltschutzes würden eingeschränkt und von Schadensersatzforderungen bedroht, so dass unser demokratisches Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt würde. Auch ist unklar, ob Investoren die Privatisierung bisher öffentlicher Daseinsvorsorge erzwingen könnten, wo die sogenannte “Negativliste” nicht greift. Dies bedroht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge. Schadensersatzforderungen von Investoren über private Schiedsgerichte sollen parallel zur deutschen Justiz möglich werden.
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