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Total abgefahren: In Schleswig-Holstein sollen Familien Fahrradtouren vorher anmelden müssen [ergänzt]

Anfragen Juristisches Landtag Wirtschaft und Verkehr

CC BY-NC-ND 2.0 mentorandiBei gutem Wetter spontan aufs Rad und losfahren? Wenn es nach Landesverkehrsminister Meyer (SPD) geht, soll das im selbsternannten “Fahrradland” Schleswig-Holstein künftig nicht mehr möglich sein: Fahrradtouren über Bundes- und Landesstraßen ohne Radweg müssten vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet werden, teilt mir das Verkehrsministerium auf Nachfrage mit, denn unabhängig von der Teilnehmerzahl seien „erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ nicht auszuschließen. Dies gelte nicht nur für geführte Radtouren, sondern auch für Radtouren im Familienkreis. Wer ohne erforderliche Erlaubnis fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Hintergrund meiner Anfrage ist die Aussage des Verkehrsministeriums gegenüber dem ADFC gewesen, für ganz oder teilweise über Landes- und Bundesstraßen geführte Fahrradtouren müsse unabhängig von der Teilnehmerzahl eine kostenpflichtige Erlaubnis beantragt werden. Eine Radtour ohne erforderliche Erlaubnis durchzuführen, werde als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Der ADFC hat daraufhin seinen Ortsgruppen geraten, alle Radtouren bis auf weiteres abzusagen. Viele Radtouren sind daraufhin tatsächlich abgesagt worden.
Die Empörung legte sich etwas, nachdem die vom Ministerium behauptete Anmeldepflicht von diesem und einzelnen Straßenverkehrsbehörden relativiert worden war. Doch in der jetzigen, schriftlichen Stellungnahme wird die Anmeldepflicht in voller Wucht unabhängig von Strecke, Teilnehmerzahl und Zweck der Tour statuiert. Der Wirtschaftsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch mit dem Problem (ab 10 Uhr, Livestream hier). Laut ADFC ist die Frage bis heute nicht geklärt.
Juristisch ist die Auffassung des Ministeriums, jegliche Fahrradtour über Bundes- und Landesstraßen ohne Radweg müsste vorab angemeldet werden, unhaltbar und eindeutig rechtswidrig. Touren, die keine “erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen” erwarten lassen und deshalb nicht erlaubnispflichtig sind, müssen keineswegs “vorsorglich” angemeldet werden. Ich werde mich bemühen, dem Ministerium diesen Zahn zu ziehen. Wir werden Druck machen, dass endlich landesweit und restriktiv geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen eine Erlaubnis erforderlich sein soll – und zwar so, dass jeder Radfahrer dies ohne Anmeldung oder Rückfrage bei einer Behörde eindeutig feststellen kann.
Unsere heutige Pressemitteilung dazu:

Nun ist die Katze also aus dem Sack, und die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein haben es schriftlich: Fahrradtouren, die Landes- und Bundesstraßen ohne Radweg im Streckenprofil beinhalten, müssen vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Diese Konsequenz ergibt sich unmittelbar aus den Antworten der Landesregierung [1] auf eine Anfrage des Verkehrsexperten der Piraten im Landtag, Dr. Patrick Breyer und bestätigt somit die vorab geäußerte begründete Kritik des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) und der Piratenpartei Schleswig-Holsteins. Unabhängig von der Zahl der Radfahrer sollen laut Ministerium selbst private Radtouren im Familienkreis anmeldepflichtig sein.
Dazu der Kreistagsabgeordnete der Piratenpartei im Kreis Steinburg, Dr. Siegfried Hansen: Dabei kann es sich nur um einen verspäteten Aprilscherz handeln. Sollte diese Antwort Bestand haben, bedeutet dieses faktisch ad hoc den Tod jeder ehrenamtlich geführten Fahrradtour in Schleswig-Holstein. Es ist keinem Ehrenamtler zuzumuten, sich jedes Mal vorab genau zu informieren, ob die geplante Tour über Landes- oder Bundesstraßen führt und falls ja, ob es dort Radwege gibt oder nicht. Zusätzlich wird den Organisatoren dann auch noch abverlangt, einen Antrag auf Fahrerlaubnis zu stellen, wobei die mögliche Kostenfolge dann auch noch variiert. Das ist ein Stück aus dem Tollhaus!”
Ergänzend der Landesvorsitzende der Piratenpartei, Christian Thiessen: „Gut, dass wir Piraten nachgefragt und nicht den lancierten Beschwichtigungsbemühungen diverser Akteure in der Presse ([2], [3], [4], [5], [6], [7]) Glauben geschenkt haben. So wissen wir jetzt, dass neben den ehrenamtlich geführten Fahrradtouren quasi jede Fahrradtour von den o.g. Einschränkungen betroffen ist. Gilt wirklich noch wie vollmundig angekündigt das Wort der Landesregierung, dass Fahrradtouren gesundheits- und verkehrspolitisch gewünscht seien?
CC BY 2.0 SPD Schleswig-HolsteinAbschließend erklärt dazu Dr. Patrick Breyer:Verkehrsminister Meyer legt die Gesetzesregelung absolut realitätsfern aus und lässt zudem die von mir aufgezeigten Möglichkeiten einer Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis ungenutzt. Dies lässt nach dem landesweiten Aufschrei leider jegliche Einsicht vermissen und spricht der hohen Bedeutung des Radfahrens und auch des ehrenamtlichen Engagements der Veranstalter Hohn. Wir fordern Minister Meyer deshalb ultimativ auf, dieses Possenspiel sofort zu beenden. Übernehmen Sie landesweit den hessischen Erlass, nach dem eine Genehmigung grundsätzlich nur für Radrennen mit ‘Fahren auf Zeit’ oder ‘Pulkstart’ einzuholen ist! In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch dazu werde ich diese Forderung dem Minister persönlich und nachdrücklich vortragen.“

Auf der folgenden Karte sind rot markiert die Landesstraßen ohne Radweg, auf denen Fahrradtouren nur noch nach Anmeldung zulässig sein sollen:
Radwegenetz_800px
Quelle: Straßenzustandsbericht
Weiterlesen:

Ergänzung vom 28.08.2014: Teilerfolg bei Anmeldepflicht für Radtouren: Ministerium rudert zurück
Ergänzung vom 24.9.2014: Die abgebildete Karte ist nicht ganz aktuell und kann auch Fahrradwege beinhalten, die mittlerweile in solch einem schlechten Zustand sind, dass deren Benutzungspflicht aufgehoben werden musste. Dies trifft zum Beispiel auf die Radstrecke von Eckernförde nach Damp zu, welche bei Touristen sehr beliebt ist.
 

Kommentare

14 Kommentare
  • Heinz Liebold

    hier geht es doch nicht um Verkehrsbeeinträchtigungen, sondern man will einfach nur abzocken!

    • Malte

      In das Abzock-Lied mag ich noch nicht einstimmen. Das sieht mir eher nach übertriebener Paragraphenreiterei aus.

  • Hannah

    Gilt dies auch für eine Radtour allein? Die “Logik” wäre ja die selbe. Und was ist eine Radtour? Generell, wenn ich von A nach B fahre?!
    *kopfschüttel*

  • Hannah

    PS: Und an sich ist die “Logik” auch die selbe, wenn ich innerorts an Straßen ohne Fahrrad-Abseits fahre. Also mal 1km weiter einkaufen gehen auch vorher anmelden?

  • Gartiger Raser

    Liebe Radler,
    Ihr dürft Euch für diesen Status “Verkehrshindernis” bei den Vollpfosten in schwarzen Roben bedanken!
    Ein Fahrrad -muss- mit 1.5-2m seitlichem Abstand (Lenkerende zu Spiegelaussenkante) überholt werden, es ist also so “gross” wie ein Traktor.
    Nimmt man die anderen Regeln der o.g. Herrschaften hinzu benötigt man ausserorts ca. 350m freie und -frei-einsehbare- Strecke, um ein Fahrrad überhaupt überholen zu dürfen.
    Ich hasse es als Radler auch, wenn einer mit 100 km/h und 3/4m Seitenabstand vorbeifegt, aber mit 20-30 km/h wäre das für mich völlig OK. Ist aber totzdem strafbar, inkl. Führerscheinverlust.

    • Patrick Breyer

      Ein Traktor zählt aber auch nicht als Verkehrshindernis, sondern darf die Straße normal ohne Erlaubnis benutzen. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der vermeintlichen Anmeldepflicht und dem erforderlichen Seitenabstand.

  • fatsdo

    Hier merkt man wieder, wie “bekloppt” diese Landesregierung ist. Und ich Dussel habe mal SPD gewählt – nie wieder.

  • Jens

    Die Rechtsauffassung der schleswig-holsteinischen Straßenverkehrsbehörden ist völlig haltlos. Das wird jedes Verwaltungsgericht (ok, in SH gibt es eh nur eins …) genauso sehen. Also einfach nicht einmal ignorieren …

  • Jan

    Welche Straßenverkehrsbehörde muss ich eigentlich fragen? Die an meinem Wohnort (ich bin Hamburger, da gilt das ja nicht) oder die Verkehrsbehörden, die alle auf meiner Tour, die sich durch mehrere Kreise zieht, liegen?

  • Irgendein Pseudonym

    Die wissen ja selber nicht, wer überhaupt unter die Regelung fällt (Frage 8): “Es gibt keine Legaldefinition des Begriffs “Radtour”.

  • Garstiger Raser

    @Hannah: Dein Link. “Eine Erlaubnis für geführte Radtouren, die auf längeren Abschnitten über Bundes- und Landesstraßen führen, ist dann erforderlich, wenn an einer solchen Radtour mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.”
    Bereits ein einzelner Fahrradfahrer ist eine “erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen”, siehe meinen Kommentar oben.
    @Piratenkapitän: Heute schon wieder das Kontrollwort “IKEA”. Zahlen die Dir Geld? 😉

  • Peter Hauser

    Nach der Antwort von Minister Meyer müßte jeder Nutzer dieses Radweges einen Antrag stellen
    https://www.youtube.com/watch?v=l5s_nFmUHcM

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