Trojaner-Einsatz in Schleswig-Holstein rechtswidrig
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat heute eine bislang geheim gehaltene Analyse des Landesdatenschutzbeauftragten vom 21.10.2011 veröffentlicht, derzufolge die Infiltration von Privatcomputern durch das Landeskriminalamt mithilfe eines Trojaners der Firma DigiTask gegen Datenschutzrecht verstieß. Laut Weichert waren die Anforderungen der Datenschutzverordnung nicht erfüllt. Außerdem liege nach vorläufiger Einschätzung ein Verstoß gegen das Landesdatenschutzgesetz vor. Ob die verfassungsrechtlich gebotene Beschränkung auf die Überwachung laufender Telekommunikation beachtet wurde, lasse sich nicht feststellen, weil die Polizei keinen Zugriff auf den Quellcode der Schadsoftware habe.
Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein erklärt dazu: “Mit dem Aufspielen von Spionagesoftware wird die entscheidende Hürde genommen, um einen Privatcomputer insgesamt auszuspähen, also etwa gespeicherte Fotos oder vertrauliche Dokumente unbemerkt zu betrachten. Einen so schweren Grundrechtseingriff hat ein freiheitlicher Rechtsstaat nicht nötig. Außerdem fehlen die 20.000 Euro, die jeder Trojanereinsatz kostet, bei tatsächlich wirksamen Maßnahmen zur Kriminalitätsverhütung. Aus guten Gründen erlaubt die Strafprozessordnung eine Computerinfizierung zwecks Kommunikationsüberwachung nicht – so etwa der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass diese Rechtslage beachtet wird. Der Staat darf nicht zum Datendieb werden.”
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein hat im Oktober Innenminister Schlie 40 Fragen zum Trojanereinsatz im Land gestellt, doch bis heute keine Antwort darauf erhalten. In ihrem Programm-Entwurf zur Landtagswahl 2012 sprechen sich die PIRATEN unter anderem für die Einrichtung einer unabhängigen Grundrechteagentur in Schleswig-Holstein und für ein “Freiheitspaket” zur Aufhebung unnötiger und exzessiver Überwachungsgesetze der letzten Jahre aus.
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