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Überwachung von Besuchern der Fußgängerzone – Piraten entsetzt!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei Wirtschaft und Verkehr

Die Piraten fordern Transparenz der verwendeten Algorithmen und der Datenspeicherung zur Überwachung von Fußgängerzonen.

Wie in den letzten Tagen aus der Presse zu erfahren war, plant das Pinneberger Stadtmarketing zusammen mit einigen Einzelhändlern Bewegungsprofile von Passanten zu erstellen. Es soll demnach ein System der Firma Vitracom zur Auswertung eingeschalteter Smartphones von Fußgängern zum Einsatz kommen. In Eckernförde ist ein vergleichbares System schon im Einsatz. Über das Verfahren, wie der Datenschutz gewährleistet werden soll, schweigen sich die Verantwortlichen allerdings aus.

Um zu einer Beurteilung zu kommen fordern die Piraten Transparenz der verwendeten Algorithmen zur Anonymisierung. Die Piraten haben die Hersteller Vitracom und DigitEV angeschrieben und eine Stellungnahme eingefordert.

Pirat Thomas Hooge hierzu: “Der Einsatz solcher Systeme unterminiert das Vertrauen der Menschen in WLAN-Kommunikation und schädigt damit Projekte wie beispielsweise Freifunk, welche sich sehr für die Datensicherheit ihrer Nutzer einsetzen. Die Kosten für diesen Angriff auf die Privatsphäre sollen sich auch 5000-6000 Euro für ein Jahr beziffern. Zum Vergleich: Für diesen Betrag könnte man den Betrieb der kompletten Freifunk-Infrastruktur im Kreis Pinneberg für ca. 4 Jahre finanzieren.”

Sven Lange, für die Piraten im Kreistag in Pinneberg, ist entsetzt darüber, dass ausgerechnet die Kreisstadt Pinneberg hier eine so unrühmliche Rolle spielt. “Anhand der gesammelten Daten könnte überprüft werden, ob bestimmte Personen, deren Gerätenummer man vorher ausgelesen hat, sich zu einem Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten haben. Anwohner sind besonders betroffen. Wir wollen keine gläsernen Fußgänger – auch nicht für ‘wenige Stunden’.”

Nach einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands fordert eine Mehrheit der Deutschen ein Verbot der Personenverfolgung (Offline-Tracking). In den Niederlanden hat die Datenschutzbehörde bereits ein Bußgeld gegen einen Hersteller verhängt.[1]

[1] Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld für WLAN-Tracker:
https://www.boelszanders.nl/de/veroffentlichung/datenschutzbehoerde-verhaengt-bussgeld-fuer-wlan-tracker/

Anmerkung:

Hier findet sich die Datenschutz-Beruhigungspille des Herstellers Vitracom.

Darin bestreitet man mittelbar (durch Zitat) den Personenbezug der MAC-Adresse. Dagegen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden: “Eindeutige Geräte- und Kartenkennungen, die dauerhaft mit dem Gerät bzw. der Karte verbunden sind, können regelmäßig durch verschiedene Stellen einer Person zugeordnet werden.” Der Bayerische Datenschutzbeauftragte warnt, mithilfe der Gerätekennungen sei “eine umfassende und langfristige Bildung von Bewegungsprofilen möglich”. Die zitierte Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft befasste sich mit den MAC-Adressen von WLAN-Anbietern, nicht mit den MAC-Adressen privater Smartphones.

Eine Hashfunktion Kunden als Anonymisierung verkaufen zu wollen, ist eine arglistige Täuschung und sollte eigentlich abgemahnt werden. Fakt ist, dass der Betreiber mit dem Brute-Force-Verfahren in kürzester Zeit die allermeisten MAC-Adresse wird deanonymisieren können.

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