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Unglaublich: Landeskriminalamt erstattete aus Wahlkampfgründen keine Strafanzeige

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bild zeitung photoWie letzte Woche vermeldet hat das Kieler Landeskriminalamt einen Tweet von mir der Staatsanwaltschaft gemeldet – weil ich einen Artikel der BILD-Zeitung über einen Diebstahl aus der ungesicherten Asservatenkammer des LKA verlinkt hatte. In dem BILD-Foto einer verbotenen Rocker-Kutte sah man einen möglichen Verstoß gegen das Vereinsgesetz – und zwar durch mich.

Jetzt konnte ich die Begründung der Aktion einsehen – und die hat es in sich. In einem Vermerk schreibt ein LKA-Beamter wörtlich:

Darüber hinaus “zitiert” er quasi aus einem legal veröffentlichten Medium, sodass aus hiesiger Sicht eine Verfolgung der Handlung nur wenig Aussicht auf Erfolg hat und wir ihm diese Plattform der öffentlichen Nutzbarmachung vor dem Wahlkampf nicht geben möchten, wozu er eine Anzeige und deren Bearbeitung und Verfolgung sicherlich nutzen würde. … Natürlich bleibt diesem Votum unbenommen, selbst Anzeige zu erstatten, von Amts wegen würden wir dieses nicht vornehmen wollen.

Für mich wäre es bis heute undenkbar gewesen, dass Kriminalbeamte sich in ihren strafrechtlichen Entscheidungen von deren Wahlkampfrelevanz leiten lassen. Ich blicke in Abgründe.

Völlig unverständlich aber auch, warum die Staatsanwaltschaft nur wenige Tage später dann doch eingeschaltet wurde, obwohl man selbst zu dem Ergebnis gekommen war, dass eine Verfolgung “nur wenig Aussicht auf Erfolg” hat.

Die Ermittlungsakte

http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/05/Rocker-Kutten_Vorpr.pdf

Der Einstellungsbescheid

http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2017/05/lka-kiel-tweet.pdf

Grafik von Traveller_40, Lizenz: Attribution-NonCommercial-NoDerivs License

Kommentare

8 Kommentare
  • Patrick Breyer

    Unglaublich: Landeskriminalamt erstattete aus Wahlkampfgründen keine Strafanzeige http://www.patrick-breyer.de/?p=571000

  • Hans Dieter

    Es ist doch eher so. Du nimmst Dir einen Bericht der Bild und verwertest ihn in einem Tweet. Die Bildzeitung berichtet schon auf eine extrem polemische und dumme Art und Weise. Tweets sind jedoch der Gipfel der einseitigen Kommunikation (Sender-Empfänger), weil sie noch mehr Fehl- und Eigeninterpretation zulassen. Als “Politiker” Twitter zu nutzen ist ohnehin der Klassiker des pseudopolitischen Verhaltens. Du machst das aber und was sagt das über Dich aus insbesondere im Bezug auf Deine Interpretation der beiden hier angegebenen Schreiben? Ich kann es Dir sagen. Du benötigst die Aussagen Dritter um daraus neue Aussagen zu kreieren. Das erinnert mich an Geltungsbedürftigkeit. Ist aber nur ein Eindruck. Trotzdem, es bleibt offen und unbelegt, ob das die tatsächlichen Beweggründe der Staatsanwältin sind. Du setzt es einfach schlicht vorraus, das es so ist und das ist einfach nur reaktionäre Politik und Polemik. Wozu führt diese Art mit Themen umzugehen? Russisches Roulet. Keiner kann voraussagen, was dabei heraus kommt und wer es alles für eigene Zwecke weiter nutzt. Alle politischen Themen und eigentlich auch die meisten persönlichen Themen sind durch das Ursache-Wirkungsprinzip hochgradig komplex und tiefgründig. Gesunder Menschenverstand und ein reflektierender Blick in die Welt u.a. durch Bildung sollte einem intelligenten die Verbreitung von einsilbigen Weisheiten verbieten. Es sind nämlich keine Weisheiten. Ich bin eigentlich begeistert von den Piraten, aber das liegt zu nahe an der Methode mit der Realiltät umzugehen, wie es Parteien wie die AFD, NPD, CDU etc tut. Die Piraten bekämpfen zu oft ähnliche und ursprüngliche Gesinnungen und geben dem rechten Pack damit ordentlich Futter. Traurig! Viele Grüße Hansi

    • Chris

      Nein Hans. Du bist ein eifersüchtiger Trottel dem es an Kompetenz fehlt. Nerv nicht und geh weg. Also, so wirklich. Danke.

  • egal

    Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Ermittlungsverfahren, die Polizei muss ihr daher jeden Verdachtsfall einer Straftat melden und zur Entscheidung vorlegen. Einstellungen wie sie hier zu erwarten waren können auch nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen, nicht durch die Polizei.

    Insoweit ist die Vorlage nichts Ungewöhnliches, sondern Normalität. Ob hier eine Straftat vorliegt, ist zumindest wegen der komplexen rechtlichen Beurteilung nicht durch den Polizeibeamten feststellbar; von daher ist es nur allzu verständlich, dass er dies mit der gebotenen Vorsicht vorlegt. Die fachliche Stellungnahme zeigt ja auch schon an, dass es sich um eine komplizierte Regelung handelt.

    Dass im Ermittlungsverfahren dann noch Wahlkampfgründe eine Rolle spielen, ist ungewöhnlich, aber wohl für die reine Fallbearbeitung zur Prüfung des hinreichenden Verdachts nicht relevant.

    Da das keine Akteneinsicht war, sondern nur auszugsweise Seiten empfiehlt sich zur weiteren Aufarbeitung (falls die gewünscht ist) die Einschaltung eines Anwalts, denn der bekommt die vollständige Ermittlungsakte zu sehen.

    • Patrick Breyer

      Ich frage mich dennoch: Warum wurde gerade gegen meine Person der Verdacht einer Straftat angenommen, nicht aber gegen die Verfasser der vielen weiteren Retweets und die Zeitung selbst? Normal erscheint mir das nicht.

  • bigboibln

    man versteht überhaupt nicht was du willst!? man kann nur mutmaßen wieso, weshalb, warum.. natürlich ist es echt komisch. daraus aber eine öffentliche debatte konstruieren zu wollen ist einfach nur lächerlich. konzentriert ihr euch doch mal bitte einfach auf die wahlen und versucht mal irgendetwas hinzukriegen.

    wieso gibts euch eigentlich noch? spielt ihr irgendwo, auch nur im ansatz auf irgendeiner ebene eine rolle? also die piraten partei im allgemeinen?

    durch artikel wie diese wird sie auf jeden fall nicht positiv ins öffentliche interesse treten.

    viel glück dir.

    • jens

      Du hast das Wesen der Angelegenheit scheinbar nicht erfasst. Es geht um die Frage, ob die Gebote von Gewaltenteilung, Unaschuldsvermutung und Neutralität gewährt sind, wenn die Polizei nicht nur Fakten ihrer Ermittlungen weitergibt, sondern politisch motivierte Interpretationen und Empfehlungen abgibt die die TATsachen überlagern. DAS ist unzulässig und nicht einmal legitim.

      Insoweit ist Dein Kommentar unsinnig und somit irreführend.

      Oder Du hast es erfasst und Dein Kommentar ist bewusst irreführend und somit dahingehend sinnvoll.

  • jens

    Einige der Kommentatoren haben das Wesen der Angelegenheit scheinbar nicht erfasst.
    Oder führen bewusst in die Irre.

    Es geht um die Frage, ob die Gebote ü.a. von Gewaltenteilung, Unschuldsvermutung und Neutralität gewahrt sind, wenn die Polizei oder auch die Staatsanwaltschaft nicht nur Fakten ihrer Ermittlungen weitergibt, sondern politisch motivierte Interpretationen und Empfehlungen abgibt, die ihnen nicht zustehen und die TATsachen überlagern.
    DAS ist unzulässig und nicht einmal legitim.

    Insoweit sind Eure Kommentare unsinnig und somit irreführend. Beleidigende und von persönlich motivierten Unterstellungen getriebene ohnehin fehl am Platz.

    Oder Du habt Ihr es erfasst und Eure Kommentare sind bewusst irreführend und somit dahingehend” in Eurem Sinne”!?

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