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Urteil zu Windeignungsgebieten: Bürgerwillen zur Geltung verhelfen!

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Die Fraktion der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der Energiewende dem Bürgerwillen Rechnung zu tragen. Mein Kommentar zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Unwirksamkeit der Regionalpläne zur Windenergie:
Eine Landesregierung, welche die Energiewende schnell und entschlossen voranbringen will, an entscheidender Stelle aber auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verzichtet, handelt gesellschaftspolitisch unklug. Wie Bürgerbeteiligung wirklich geht und rechtssicher umgesetzt wird, wissen Sie nicht. Und dafür hat das Oberverwaltungsgericht der Landesregierung jetzt die Quittung ausgestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, die sich engagiert haben, Bürgerbegehren auf den Weg gebracht haben, auf diese Menschen muss das Urteil wie eine schallende Ohrfeige wirken.
Für uns Piraten ist klar, dass bei der Energiewende im Allgemeinen und beim Ausbau der Windenergie im Speziellen kein Weg an einer Bürgerbeteiligung vorbeiführt. Die Menschen in unserem Lande haben ein Anrecht darauf, ihr persönliches Lebensumfeld mitzugestalten. Und das bedeutet auch, dass eine Gemeinde einen Windpark ablehnen können muss.
Wenn die Landesregierung es also ernst mit der Bürgerbeteiligung meint, dann muss sie jetzt tätig werden. Die Einrichtung eines ‘Runden Tisches’ kann nur der erste Schritt sein: Wir erwarten von der Landesregierung einen Gesetzesentwurf, der dem Bürgerwillen zur Geltung verhilft.

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